ich neige dazu, lieber erst alles zu durchsuchen, als mich an das Forum zu wenden, aber ich bin zur Zeit mit vielen Gerichtsvollzieherrechnungen einfach nicht einverstanden und finde mal wieder NIX.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also, wir haben
gütliche Einigung
Pfändung
VA mit HB
beantragt.
Es wurde HB gefordert und ein Beschluss nach 758a ZPO.
GV hat also
nicht gepfändet (KV 604)
nicht HB vollstreckt (KV 604)
aber abends VA abgenommen (KV 260 doppelt)
Ist dann wirklich zweimal KV 604 entstanden oder gibt es auch sowas wie eine Anrechnungsvorschrift?
Ich würde es gerne verstehen und gönne dem GV seine Gebühren echt gerne, aber ich muss das den Mandanten auch plausibel erklären können und die fragen im Moment ständig nach.
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Vielen Dank!