Hallo Ihr Lieben,
was es kostet es, gegen die Vorschussforderung vom GV vorzugehen. Ich meine nach §5 GvKostG ist dagegen die Erinnerung zulässig. Wegen der Kosten wird da auf § 66 GKG verwiesen, der sagt für das Verfahren fallen keine Kosten an. Ist das richtig, fallen im Erinnerungsverfahren keine Kosten an? Auch nicht wenn man verliert?
Danke für Eure Hilfe
Hühnerhaufen
Vorgehen gegen Kostenvorschussnote GV
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Morgen
ich würde das so verstehen, dass zwar keine Gerichtskosten anfallen aber die Kosten beim RA auf jeden Fall.
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ich würde das so verstehen, dass zwar keine Gerichtskosten anfallen aber die Kosten beim RA auf jeden Fall.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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Vielen Dank!
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Welche Rechtsanwaltskosten würdest du denn hier in Ansatz bringen? Ich denke, wenn hier ein ZV-Auftrag erteilt worden ist, wonach es sich hier anhört, gehört das Erinnerungsverfahren mit zu dieser Tätigkeit und wird nicht gesondert abgerechnet (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).
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Da hast du natürlich Recht, allerdings hätte es ja auch sein können, dass der Mandant selber die Vollstreckung beantragt hat und dann mit den Kosten des GV nicht einverstanden war.
Aber ich bin ehrlich ... ich hatte so einen Fall, dass jemand die Vollstreckung selbst einleitet nur ein Mal.
Tatjana
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Naja, bei € 100.000,00 Vorschuss dürfte man eigentlich mal nachfragen dürfen, wie diese begründet werden. Wir wollten eine Aufstellung darüber haben, wie sich dieser Betrag ungefähr zusammensetzt (auch für den Mandanten). Dies wurde nicht getan bzw. nur sehr allgemein gehalten, dass dieser halt gebraucht wird für alle Eventualitäten.
Gruß Hühnerhaufen
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Hühnerhaufen hat geschrieben:Naja, bei € 100.000,00 Vorschuss dürfte man eigentlich mal nachfragen dürfen, wie diese begründet werden. Wir wollten eine Aufstellung darüber haben, wie sich dieser Betrag ungefähr zusammensetzt (auch für den Mandanten). Dies wurde nicht getan bzw. nur sehr allgemein gehalten, dass dieser halt gebraucht wird für alle Eventualitäten.
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ich schnall ab..... was wolltet ihr denn vollstrecken???? Ne Segeljacht??
Tatjana
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