Was ist mit den GKV-Kosten, bei Bewilligung von VKH?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bambi93
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#1

23.02.2016, 11:49

Hallo meine Lieben,

ich benötige eure Hilfe...

Folgende Situation:

Ich habe einen Pfüb inkl. Verfahrenskostenhilfe in einer Unterhaltssache beantragt. VKH wurde uns bewilligt und wir wurden beigeordnet. Wir bekommen auch jeden Monat Geld vom Drittschuldner. ZV also erfolgreich.

Also ich weiß, dass ich unsere Kosten in voller Höhe geltend mache und somit ins FoKo (wir arbeiten mit RA-Micro) nehme.

Aber was ist mit den GVZ-Kosten wie 20 EUR für den Pfüb und Zustellkosten? Die haben wir ja nicht verauslagt. Liegt es also jetzt an uns, die Kosten einzutreiben? Und muss ich diese mit ins FoKo nehmen?

Die Gegenseite möchte eine genaue Forderungsaufstellung um die Forderung komplett zu begleichen.

Ich danke euch schon jetzt für die Hilfe :)

Liebe Grüße :wink2
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Liesel
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#2

23.02.2016, 11:51

Alle Kosten mit ins Foko nehmen und bei vollständiger Zahlung GV sowie Gericht informieren, dass die Kosten mit beigetrieben wurden.
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Bambi93
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#3

23.02.2016, 12:02

Das ging schnell.

Herzlichen Dank :)
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