PfÜB: 1 Titel, 2 Gläubiger (Kinder)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

22.02.2016, 14:16

Unsere beiden minderjährigen Mandantinnen haben Unterhalt in einem Vergleich erwirkt.
Der Schuldner hat prompt für Februar nicht gezahlt.

Also habe ich ein vorläufiges gemacht und einen PfÜB-Entwurf.

Nun rief das Gericht an und meinte, ich müsse in jedem Fall 2 (!) Entwürfe (mit je 20€ GK) des PfÜBs übersenden.
Begründung: Wenn der Drittschuldner nur einen Teil zahlt, könne nicht vernünftig verrechnet werden.

Letztes Jahr habe ich einen (!!!!!) PfÜB für beide Mandantinnen beim gleichen Gericht gemacht - nur mit anderen Beträgen -, der dann auch erlassen wurde.

Hat jemand ne Fundstelle oder änhliches für mich?
Ernie

#2

22.02.2016, 15:42

Ist in einem Titel über den Unterhalt beider entschieden worden?
Muedmaus
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#3

22.02.2016, 16:59

Ja, genauso ist es. A kriegt ab Januar 2016 359,00 € und B 293,00 €.

Aber egal.
Meine Chefin meinte, die Pfändung muss endlich laufen und wir sollen tun, was die Rechtspflegerin will...
Jetzt habe ich also 40,00 € GK und 2 Anwaltsrechnungen und dann 2x Kosten für die PfÜBs und die Kosten für das vorläufige muss ich dann hälftig teilen.
Geiselmann
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#4

22.02.2016, 18:06

Hallo,

man hätte mit § 788 ZPO argumentieren können, wegen der zusätzlichen Kosten.
Die Kinder sind gleichberechtigt im Sinne des § 1609 BGB. Da sehe ich kein Problem.

Vollstreckt aber die Frau und ein Kind, ist ein unterschiedlicher unpfändbarer Betrag festzusetzen.
Aber machbar ist alles.

S. Geiselmann
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