Schuldnerin im Ausland, Kontoverleih

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#11

19.02.2016, 16:09

Ja das stimmt wohl, aber bringt es dem Gläubiger Geld? Mit geht ja es vorrangig um die Kosten. Aber die meisten Anwälte sind ja recht gut versichert, daher immer machen...
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SonicEvil
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#12

20.02.2016, 13:20

Die frage ist worum geht es dem mandanten bzw. Der threatstarterin und leider nicht darum worum es dir geht.
Eine Frage nach den Kosten kann ich dem ganzen threat-Verlauf nicht entnehmen.
Wenn es darum geht, dann kannst du die kosten in jedem zv-threat hier anbringen. :angst
joggellive
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#13

20.02.2016, 18:50

SonicEvil

ob es dir schmeckt oder nicht, kann ich meine Meinung zu den vorgehen mancher Kollegen hier anprangern wie ich das gerne Möchte und manche haben Ihre Berufswahl nicht wirklich verstanden, habe ich das Gefühl, Hauptsache immer den einen Schaden zufügen auf Kosten des anderen, und die Schäden übersteigen sehr oft bei weitem den Schaden, den der Schuldner beim Gläubiger verursacht hat, das ist ein trennt den ich seit Jahren beobachte. Es gibt irgendwie niemand mehr der Mandate wegen Sinnlosigkeit ablehnt, oder die Notbremse zieht, nein es wird noch nach Ideen gesucht wie man sich in der Grauzone bewegend, mehr Geld verdienen kann, oftmals geht es doch gar nicht mehr darum, dem Gläubiger was Gutes zu tun, sondern wie ich noch mehr Gebühren verrechnen kann, egal ob die Aktion sinnvoll ist oder nicht und genau das haben wir hier auch. Die Drittschuldnerin wird, verklagt obwohl sie im Ausland ist ohne zu wissen ob überhaupt noch ein Auszahlungsanspruch besteht oder nicht. Und wenn am Ende auf dem Konto gar keine Gelder vom Schuldner mehr vorhanden sind und das Konto eine Karteileiche ist, geht man zum Gläubiger zuckt mit der Schulter, mit dem Argument, naja irgendwann muss der Schuldner diese kosten, bezahlen. Geht der Schuldner in Inso, wird dem Gläubiger dann erzählt, ja Pech gehabt, die Anwaltskosten sind ja vom Gläubiger vorgeschossen und somit ist diese Akte erledigt. Also ich kann mich an eine Zeit erinnern, wo diese hau drauf Mentalität nicht vorhanden war. Es ist erschreckend welche Zustände das ganze hier alles genommen hat und mit welchen Metopen hier vorgegangen wird, wo ich mich manchmal Frage, weiß die Anwaltskammer eigentlich was davon ?

Es kann sich übrigens jeder über seine eigene Erfolgsquote bei der Eintreibung von Geldern, ausrechnen wie hoch die ist und wie oft es in die Hose ging und der Gläubiger einfach nur Geld in die Kanzlerin ohne Erfolge gespült hat.
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Liesel
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#14

22.02.2016, 10:23

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#15

02.03.2016, 13:20

joggellive hat geschrieben:SonicEvil

ob es dir schmeckt oder nicht, kann ich meine Meinung zu den vorgehen mancher Kollegen hier anprangern wie ich das gerne Möchte und manche haben Ihre Berufswahl nicht wirklich verstanden, habe ich das Gefühl, Hauptsache immer den einen Schaden zufügen auf Kosten des anderen, und die Schäden übersteigen sehr oft bei weitem den Schaden, den der Schuldner beim Gläubiger verursacht hat, das ist ein trennt den ich seit Jahren beobachte. Es gibt irgendwie niemand mehr der Mandate wegen Sinnlosigkeit ablehnt, oder die Notbremse zieht, nein es wird noch nach Ideen gesucht wie man sich in der Grauzone bewegend, mehr Geld verdienen kann, oftmals geht es doch gar nicht mehr darum, dem Gläubiger was Gutes zu tun, sondern wie ich noch mehr Gebühren verrechnen kann, egal ob die Aktion sinnvoll ist oder nicht und genau das haben wir hier auch. Die Drittschuldnerin wird, verklagt obwohl sie im Ausland ist ohne zu wissen ob überhaupt noch ein Auszahlungsanspruch besteht oder nicht. Und wenn am Ende auf dem Konto gar keine Gelder vom Schuldner mehr vorhanden sind und das Konto eine Karteileiche ist, geht man zum Gläubiger zuckt mit der Schulter, mit dem Argument, naja irgendwann muss der Schuldner diese kosten, bezahlen. Geht der Schuldner in Inso, wird dem Gläubiger dann erzählt, ja Pech gehabt, die Anwaltskosten sind ja vom Gläubiger vorgeschossen und somit ist diese Akte erledigt. Also ich kann mich an eine Zeit erinnern, wo diese hau drauf Mentalität nicht vorhanden war. Es ist erschreckend welche Zustände das ganze hier alles genommen hat und mit welchen Metopen hier vorgegangen wird, wo ich mich manchmal Frage, weiß die Anwaltskammer eigentlich was davon ?

Es kann sich übrigens jeder über seine eigene Erfolgsquote bei der Eintreibung von Geldern, ausrechnen wie hoch die ist und wie oft es in die Hose ging und der Gläubiger einfach nur Geld in die Kanzlerin ohne Erfolge gespült hat.

Oh oh oh...... SO war das ganze nicht gedacht! Entschuldige ich konnte deinem Beitrag aufgrund der Rechtschreibung und der fehlenden Satzzeichen nicht ganz folgen :-) Nehme deine Kritik aber gerne an! Es geht hier darum, wie man am besten an Schuldner kommt, welche sich "verschanzen". Diese warten nur darauf dass man sagt, "ach komm schließen wir die Akte, den finden wir sowieso nie". Es ist die Aufgabe des Anwalts, jede Möglichkeit auszuloten und die Wünsche des Mandanten umzusetzen.
Schönen Tag noch!
joggellive
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#16

02.03.2016, 13:37

Hallo
also, es steht ja nicht zur Debatte, im Auftrag des Mandaten der viel Geld bezahlt, zu handeln. Die Frage ist, wie weit sollte man gehen und ab wann ist esnicht mehr im Sinne des mandaten, sondern ür den eigenen geldbeutel. Ich kan nauch verstehen, das eine Kanzleih Geld verdienen muss und daher soviel wie möglich abrechen möchte, allerdings gibt es dann eine Grenze wo ich nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
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#17

02.03.2016, 14:19

Meine Güte, es reicht auch mal mit Deinen Besinnungsaufsätzen. Halt Dich doch einfach an die Fragestellung der Threadstarter.
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#18

02.03.2016, 16:28

Ganz genau! Zum Schlusswort: Danke für die netten Tipps, ich werde sie gleich mal anwenden. Und da es hier um eine sehr hohe Summe geht, würde ich schon sagen dass es sich lohnt zu kämpfen! :-)
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Pepples
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#19

02.03.2016, 17:04

Hallo SonicEvil :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).


Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.


Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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