Pfändung des Taschengeldanspruches bei getrennt lebenden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stefanie 211080
Forenfachkraft
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Registriert: 10.01.2007, 15:09

#1

30.07.2007, 11:59

Hallo,

ist es möglich bei einem getrennt lebenden Ehepaar den Taschengeldanspruch zu pfänden???
Er ist arbeitslos und seine Noch-Frau ist selbständig und verdient richtig gut Kohle. Konnte im EV-Prot nicht feststellen, dass er von ihr unterstützt wird.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

31.07.2007, 21:41

Besteht der Anspruch überhaupt noch? Meiner Meinung nach hat der Schuldner keinen Taschengeldanspruch mehr, allenfalls hat er Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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