Hallo Leute,
ich habe eine Herausforderung vor mir liegen:
Ich soll eine ZV-Androhung machen (eigentlich ja recht einfach) aus einem Vergleich. Da geht es um Gehalt und Abfindung. Im Vgl. steht sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag jeweils drin.
Jetzt meine Frage: Beim Anlegen des Forderungskontos, welchen Betrag nehme ich denn da? Brutto oder Netto?
Vorab schon einmal
Forderungskonto
- sweetteddy
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Ich würde Bruttobeträge nehmen. Dein Schuldner muss erst mal nachweisen, dass er hier bereits Lohnsteuer etc. abgeführt hat.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Cindi
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Wir stellen das auch immer Brutto ins Forderungskonto. Wenn Nettobeträge bekannt sind aus Abrechnungen, kann man ja parallel dazu auch die Nettobeträge aufführen. Anstonsten schreiben wir immer den Satz rein, dass der Gerichtsvollzieher auch Nettobeträge einziehen darf, wenn eine Abrechnung durch den Schuldner vorgelegt wird und nachgewiesen ist, dass dieser die Soziallleistungen ordnungsgemäß abgeführt hat.
- sweetteddy
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Also wenn ich das richtig verstehe, kann ich nichts wirklich falsch machen, wenn ich die Bruttobeträge im Forderungskonto aufnehme??
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- Anahid
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Selbstverständlich kannst Du die Bruttobeträge vollstrecken. Wenn Du die allerdings realisierst, musst Du Deinen Mandanten darauf hinweisen, dass er die Sozialleistungen selbst abführen muss. Ich würds wie Cindi machen. Bruttobetrag ins Forderungskonto und im Auftrag fettgedruckt den Hinweis von Cindi.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.