Zwangsvollstreckung ist für mich eigentlich kein Problem, aber gerade "stehe ich auf dem Schlauch"!
Wir haben ein VU und einen KFB, beides in vollstreckbarer Ausfertigung. ZV-Schuldner ist "Herr xxx als Vorstand der xxx AG!. Jetzt frage ich mich, in welches Vermögen ich vollstrecken kann/darf.
In das Privatvermögen ja nicht, da ein AG-Vorstand ab Eintragung der AG in das HR nicht mit dem Privatvermögen haftet. Kann ich in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken, obwohl als ZV-Schuldner nicht die AG, sondern nur ein Vorstand angegeben ist?
Im Voraus....
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