Pfändung gem. § 850e ZPO - Zusammenrechnung
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Ja, du kannst in einen Pfüb mehrere Drittschuldner aufnehmen. So reduzierst du auch die Kosten (nur 1x RA-Gebühren).
Dass ich grundsätzlich mehrere gleichzeitig aufnehmen kann weiß ich. In unserem Formularbuch stand, dass man in einem Pfüb nur bei 1 Arbeitgeber pfänden darf. Deshalb hier nochmal die Frage: darf ich bei beiden Arbeitgebern im gleichen Pfüb gleichzeitig pfänden?
Und meine Fragen in meinem obigen ersten Post konnten über das Buch nicht beantwortet werden. Vll kann mir da hier noch jemand vollständig helfen.
Und meine Fragen in meinem obigen ersten Post konnten über das Buch nicht beantwortet werden. Vll kann mir da hier noch jemand vollständig helfen.
- mücki
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Wie schon Feldhamster und ganz deutlich Anahid geschrieben haben: Du kannst mehrere Arbeitgeber in den PfÜb aufnehmen. Du musst es sogar, da du die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen willst.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch