Nachbesserung VV - GV weigert sich
Verfasst: 02.02.2016, 13:53
Hallo Zusammen!
Jetzt brauche ich mal die Hilfe von Euch ZV-Cracks.
Ich gerate mal wieder mit meinem "Lieblings"-GV zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben unserem Schuldner die EV abgenommen. In der EV steht: selbständig mit Imbiß, monatlicher Gewinn: € 1.500,00, monatlicher Umsatz: € 4.500,00, Pkw vorhanden: Neupreis: € 70.000,00, monatliche Raten: € 760,00, Rest noch zu zahlen: € 60.000,00, Grundbesitzeigentum.
Ich habe alle Konten (die ich über die Drittauskunft herausgefunden habe) gepfändet und sperren lassen.
Jetzt wollte ich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft haben mit der Begründung:
- Der Schuldner erzielt Mieteinnahmen. Er möge mir bitte die Namen der Mieter mitteilen. Daß die Wohnungen vermietet sind, wissen wir, hat der Schuldner aber in der EV nicht angegeben.
- Der Schulder möge mir bitte mitteilen, ob er das Fahrzeug geleast oder finanziert hat.
- Es ist unblaubwürdig, wenn der Schuldner einen Imbiß weiterbetreibt, obwohl alle Konten gesperrt sind. Er möge bitte mitteilen, ob er Konten Dritter nutzt.
Unabhängig davon finde ich es unglaubwürdig, ein Einkommen von € 1.500,00 zu haben und davon eine monatliche Rate von € 760,00 für ein Auto zu bezahlen.
Der GV weigert sich nun, unseren Auftrag auszuführen u.a. mit der Begründung, daß nicht ersichtlich sei, allein aus dem Vorhandensein eines Mehrfamilienhauses zwingend auf eine Vermietung zu schließen. Der Schuldner hätte seine Angaben an Eides statt versichert. Das müßte reichen. Original-Ton GV "Von hier aus ist nichts zu veranlassen. Sofern Sie einen Antrag auf Nachbesserung stellen, steht Ihnen das frei. Ich werde dann nach Sachlage entscheiden."
Was haltet Ihr davon??
Ich bin der Meinung, daß der Schuldner sehr wohl die Angaben zumindest bzgl. der Mieter machen muß, oder?
Jetzt brauche ich mal die Hilfe von Euch ZV-Cracks.
Ich gerate mal wieder mit meinem "Lieblings"-GV zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben unserem Schuldner die EV abgenommen. In der EV steht: selbständig mit Imbiß, monatlicher Gewinn: € 1.500,00, monatlicher Umsatz: € 4.500,00, Pkw vorhanden: Neupreis: € 70.000,00, monatliche Raten: € 760,00, Rest noch zu zahlen: € 60.000,00, Grundbesitzeigentum.
Ich habe alle Konten (die ich über die Drittauskunft herausgefunden habe) gepfändet und sperren lassen.
Jetzt wollte ich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft haben mit der Begründung:
- Der Schuldner erzielt Mieteinnahmen. Er möge mir bitte die Namen der Mieter mitteilen. Daß die Wohnungen vermietet sind, wissen wir, hat der Schuldner aber in der EV nicht angegeben.
- Der Schulder möge mir bitte mitteilen, ob er das Fahrzeug geleast oder finanziert hat.
- Es ist unblaubwürdig, wenn der Schuldner einen Imbiß weiterbetreibt, obwohl alle Konten gesperrt sind. Er möge bitte mitteilen, ob er Konten Dritter nutzt.
Unabhängig davon finde ich es unglaubwürdig, ein Einkommen von € 1.500,00 zu haben und davon eine monatliche Rate von € 760,00 für ein Auto zu bezahlen.
Der GV weigert sich nun, unseren Auftrag auszuführen u.a. mit der Begründung, daß nicht ersichtlich sei, allein aus dem Vorhandensein eines Mehrfamilienhauses zwingend auf eine Vermietung zu schließen. Der Schuldner hätte seine Angaben an Eides statt versichert. Das müßte reichen. Original-Ton GV "Von hier aus ist nichts zu veranlassen. Sofern Sie einen Antrag auf Nachbesserung stellen, steht Ihnen das frei. Ich werde dann nach Sachlage entscheiden."
Was haltet Ihr davon??
Ich bin der Meinung, daß der Schuldner sehr wohl die Angaben zumindest bzgl. der Mieter machen muß, oder?