Nachbesserung VV - GV weigert sich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Flora
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#1

02.02.2016, 13:53

Hallo Zusammen!

Jetzt brauche ich mal die Hilfe von Euch ZV-Cracks.
Ich gerate mal wieder mit meinem "Lieblings"-GV zusammen.

Folgender Sachverhalt:
Wir haben unserem Schuldner die EV abgenommen. In der EV steht: selbständig mit Imbiß, monatlicher Gewinn: € 1.500,00, monatlicher Umsatz: € 4.500,00, Pkw vorhanden: Neupreis: € 70.000,00, monatliche Raten: € 760,00, Rest noch zu zahlen: € 60.000,00, Grundbesitzeigentum.

Ich habe alle Konten (die ich über die Drittauskunft herausgefunden habe) gepfändet und sperren lassen.

Jetzt wollte ich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft haben mit der Begründung:
- Der Schuldner erzielt Mieteinnahmen. Er möge mir bitte die Namen der Mieter mitteilen. Daß die Wohnungen vermietet sind, wissen wir, hat der Schuldner aber in der EV nicht angegeben.
- Der Schulder möge mir bitte mitteilen, ob er das Fahrzeug geleast oder finanziert hat.
- Es ist unblaubwürdig, wenn der Schuldner einen Imbiß weiterbetreibt, obwohl alle Konten gesperrt sind. Er möge bitte mitteilen, ob er Konten Dritter nutzt.

Unabhängig davon finde ich es unglaubwürdig, ein Einkommen von € 1.500,00 zu haben und davon eine monatliche Rate von € 760,00 für ein Auto zu bezahlen.

Der GV weigert sich nun, unseren Auftrag auszuführen u.a. mit der Begründung, daß nicht ersichtlich sei, allein aus dem Vorhandensein eines Mehrfamilienhauses zwingend auf eine Vermietung zu schließen. Der Schuldner hätte seine Angaben an Eides statt versichert. Das müßte reichen. Original-Ton GV "Von hier aus ist nichts zu veranlassen. Sofern Sie einen Antrag auf Nachbesserung stellen, steht Ihnen das frei. Ich werde dann nach Sachlage entscheiden."

Was haltet Ihr davon??

Ich bin der Meinung, daß der Schuldner sehr wohl die Angaben zumindest bzgl. der Mieter machen muß, oder?
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Anahid
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#2

02.02.2016, 15:33

Wenn Du angibst, dass Ihr wisst, dass da Wohnungen vermietet sind, dann gib die Namen der Mieter an. Teil halt mit, dass unter der Anschrift Herr/Frau sowieso wohnt. Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Schuldner ist nicht zu erkennen, sodass davon auszugehen ist, dass hier eine Vermietung vorliegt und beantrage insoweit die Ergänzung.

Warum soll der Schuldner angeben, ob das Fahrzeug finanziert oder geleast ist? Dadurch, dass er hier monatlich Raten zahlt, ist ja zumindest von einer Finanzierung auszugehen. Damit ist das Fahrzeug auch 100 %ig sicherungsübereignet. Was willst Du mit dieser Angabe anfangen?

Warum soll es unglaubwürdig sein, dass der Schuldner einen Imbiss ohne Konten betreibt? Wenn der keine Kartenzahlung anbietet, geht das sehr wohl.

Selbstverständlich ist es unglaubwürdig, dass von einem Einkommen von 1.500 € Raten in Höhe von 760 € zahlt. Aber leider hat der GV Recht. Diese Angabe wurde an Eides statt versichert. Der GV muss das nicht prüfen. Eine Nachbesserung kommt hier nur dann in Frage, wenn Du beweist, dass die Angabe nicht stimmt. Dein ungutes Gefühl alleine reicht hier nicht aus. Ist blöd, weiß ich (hatte mal einen ähnlichen Fall), aber eben leider nicht zu ändern.
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#3

02.02.2016, 15:57

Ich kenne leider die Namen der Mieter nicht, ich weiß halt nur, daß die Wohnungen vermietet sind. Und mit den Nachnamen an der Klingel tue ich nicht viel. Deswegen brauche ich unbedingt die Nachbesserung der EV.
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#4

02.02.2016, 18:26

Wieso tust Du mit den Namen an der Klingel nichts? Mehr als die Namen dort wohnender Personen brauchst Du doch nicht. :kopfkratz
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#5

02.02.2016, 18:42

Ich brauche Vor- und Zunamen, habe aber nur die Zunamen.
yaris
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#6

02.02.2016, 19:35

Wie wäre es mit Einwohnermeldeamtsauskunft, Nachnamen sind ja bekannt. Ist im Rahmen der Kontenpfändungen die Herausgabe der Kontoauszüge mitgepfändet worden? Daraus könnte man ggf. die Mieteinnahmen ersehen, ggf. nachträglich beim Vollstreckungsgericht beantragen. Wie wäre es mit Immobiliarvollstreckung? Antrag auf Zwangsverwaltung? Kassenpfändung Imbiss?
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#7

02.02.2016, 19:58

Daß ich eine Auskunft beim EMA bekomme ohne Vorname habe ich noch nicht erlebt. Ich bekomme immer die Mitteilung, daß ich nur eine Auskunft zu einer Person mit Vor- und Zuname bekomme.
Die Kontoauszüge habe ich mitgepfändet. Ehrlich gesagt habe ich aber noch niemals versucht, die Auszüge zu pfänden. Hast Du da Erfahrung mit? Was muß ich tun? Einfach den GV zum Schhuldner hinschicken und die Auszüge aushändigen lassen? Funktioniert das so? Kann ich mir gar nicht vorstellen. Der Schuldner braucht doch nur zu sagen: ich habe keine Auszüge hier. Und dann?
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#8

12.07.2016, 13:49

Hallo habe auch eine Frage zur Nachbesserung. Schuldner hat zu Protokoll gegeben er hat Mieteinnahmen brutto von (ich sage mal) 3000 € und Ausgaben sodass ihm nur 700 € bleiben. Dem Protokoll war kein Mietvertrag oder sonstiges beigefügt. Ich habe meine ich in einer alten Sache gelesen, dass man sobald man Mieteinnahmen hat auch eine Steuererklärung abgeben muss. Könnte ich diese beim GV nachfordern? Ich kann so nicht feststellen ob der Vater nun Unterhalt leisten kann oder nicht.
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#9

12.07.2016, 19:11

Und kostet die Nachbesserung erneut GV Gebühren?
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silvester
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#10

13.07.2016, 08:03

Dem Gerichtsvollzieher steht weder für die Durchführung des Nachbesserungsverfahrens noch für die Ablehnung desselben eine Gebühr nach Nr. 604 GvKostG KV zu und. u.U. keine erneuten Auslagen - sofern der GV den Mangel hätte erkennen müssen.
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