Ich habe mal wieder ein Titel mit Sicherheitsleistung und das habe ich sooooo selten.
1.
KFB: Gegner müssen an unsere Mandantschaft zahlen (169,61 EUR). "Der Titel ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. DIe Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren bewirkt werden, die nach § 234 Abs. 1, 3 des BGB zur Sicherheitsleistung geeignet sind.
2.
Urteil: Gegner müssen an unsere Mandantschaft zahlen (899,40 EUR). "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages."
Problem, unsere Mandanten haben für die Vollstreckung PKH erhalten und werden wohl keine Sicherheit leisten können.
Eine Vollstreckung ist aber anders nicht möglich, sehe ich das richtig??
ZV mit Sicherheitsleistung
- Js123
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Unser M (Gläubiger) möchte gegen Sicherheitsleistung vollstrecken.
Im Teil-VU steht allerdings nichts zu der Höhe der Sicherheitsleistung. Hatte mal einen Fall, da stand "gg Sicherheitsleistung i.H.v. 110 %." Telefonisch kam ich beim Gericht auch nicht weiter. Wie handhabe ich das jetzt? Soll ich das Gericht anschreiben um die Höhe bestimmen zu lassen?
Und meine zweite Frage: welche Hinterlegungsstelle/Gericht ist denn dafür örtlich zuständig... Unser M sitzt in Darmstadt und die Gegenseite in Hamburg.. stimmt es, dass er der Leistungsort ist? Aber nicht jedes Gericht hat eine Hinterlegungsstelle, oder?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen..
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- AliceImWunderland
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Wenn im Teil-VU nichts von Sicherheitsleistung steht, dann ist es auch ohne SL vollstreckbar.
Wie ist es dort genau formuliert?
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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so ist es.AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn im Teil-VU nichts von Sicherheitsleistung steht, dann ist es auch ohne SL vollstreckbar.
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- Js123
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Ok vielen Dank
Für die Zukunft, kann mir jemand von euch noch die zweite Frage beantworten?
Welches Gericht da dann örtlich zuständig wäre für die Hinterlegung
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Welches Gericht da dann örtlich zuständig wäre für die Hinterlegung
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