Schuldner ist Miterbe einer Erbengemeinschaft
Verfasst: 29.01.2016, 10:38
Hallöchen ihr Lieben!
Hab mal wieder ein Problemchen und hoffe, ihr könnt mir helfen....
Unser Schuldner ist Miterbe einer Erbengemeinschaft zu 1/3. Diese Erbengemeinschaft ist Eigentümer an drei Häusern. Fünf Parteien sind Mieter dieser Häuser. Die Miete wird auf zwei verschiedene Konten der Erbengemeinschaft gezahlt.
Was kann ich jetzt machen um die Forderung beizutreiben? ZV-Hyp. ist ne Alternative, bringt aber erst einmal kein Geld.
Die erste Idee war, die Mieten der fünf Parteien zu pfänden; die zweite Idee war die Konten zu pfänden.
Mir ist nicht klar, ob ich überhaupt die Miete bzw. die Konten pfänden kann wegen der Erbengemeinschaft, weil der Schuldner ja nicht alleiniger Berechtigter der Miete bzw. der Konten ist. Muss ich die anderen beiden Miterben der Erbengemeinschaft ebenfalls als Drittschuldner aufführen, wenn ja, wie lautet der Anspruch gegen die beiden Miterben? Der gegenüber der Bank und den Mietern ist klar.
Muss ich bezüglich der beiden übrigen Miterben der Erbengemeinschaft gleichzeitig zu der Konto-/Mietpfändung die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft an den Konten bzw. der Miete und Teilung des Betrages pfänden.
Sorry, mir schwirrt der Kopf und ich weiß nicht weiter. Hat das jemand schon mal gehabt?
Hab mal wieder ein Problemchen und hoffe, ihr könnt mir helfen....
Unser Schuldner ist Miterbe einer Erbengemeinschaft zu 1/3. Diese Erbengemeinschaft ist Eigentümer an drei Häusern. Fünf Parteien sind Mieter dieser Häuser. Die Miete wird auf zwei verschiedene Konten der Erbengemeinschaft gezahlt.
Was kann ich jetzt machen um die Forderung beizutreiben? ZV-Hyp. ist ne Alternative, bringt aber erst einmal kein Geld.
Die erste Idee war, die Mieten der fünf Parteien zu pfänden; die zweite Idee war die Konten zu pfänden.
Mir ist nicht klar, ob ich überhaupt die Miete bzw. die Konten pfänden kann wegen der Erbengemeinschaft, weil der Schuldner ja nicht alleiniger Berechtigter der Miete bzw. der Konten ist. Muss ich die anderen beiden Miterben der Erbengemeinschaft ebenfalls als Drittschuldner aufführen, wenn ja, wie lautet der Anspruch gegen die beiden Miterben? Der gegenüber der Bank und den Mietern ist klar.
Muss ich bezüglich der beiden übrigen Miterben der Erbengemeinschaft gleichzeitig zu der Konto-/Mietpfändung die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft an den Konten bzw. der Miete und Teilung des Betrages pfänden.
Sorry, mir schwirrt der Kopf und ich weiß nicht weiter. Hat das jemand schon mal gehabt?