Rechtsmittel gegen unberechtigte GV-Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ole
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#1

23.01.2016, 17:44

Welches Rechtsmittel ist hier das Richtige?
Unser Mdt. hat eine Rechnung der Landesjustizkasse nicht bezahlt, weil er sie aufgrund einer falschen Hausnr.-Angabe nicht erhalten hat. Jetzt hat sich der GV angekündigt und macht natürlich auch seine Kosten mit geltend. Die Hauptforderung hat der Mdt. jetzt bezahlt, aber was wird nun mit den GV-Kosten? Meine Chefin würde Erinnerung einlegen, seht ihr das auch so? Danke!
silvester
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#2

23.01.2016, 19:56

Der Gerichtsvollzieher hat einen Auftrag erhalten und seine Kosten kann er zu Recht erheben.
Nach der Darstellung wäre es nicht zum Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht gekommen, wenn der Gläubiger die gleich richtige Hausnummer gekannt hätte. Aber wie kann der Gläubiger denn dem Gerichtsvollzieher "plötzlich" die richtige Hausnummer im Auftrag angeben? Er hatte doch angeblich nur die "falsche".
Ole
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#3

24.01.2016, 11:59

Nein, im Auftrag an den GV war auch noch die falsche Hausnummer angegeben. Entweder hat sich der GV durchgefragt oder unser Mdt. ist ihm bereits bekannt. Aber die ursprüngliche Rechnung war nun einmal definitiv falsch adressiert! Natürlich hat der GV einen Andpruch auf Erstattung seiner Kosten; aber ggbf. halt vom Gläubiger/ Auftraggeber. Oder? Danke nochmal
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