Bei Gericht keine Verrechnungsschecks mehr?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Langstrumpf
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1213
Registriert: 15.01.2011, 10:27
Beruf: RA-Fachangestellte

#21

21.01.2016, 09:49

Wir handhaben hier es auch so, dass wir Verrechnungsschecks mit dranheften, bis dato hat das auch super geklappt und ich hoffe unser hiesiges Gericht bleibt noch einen Weile dabei die anzunehmen.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8128
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#22

21.01.2016, 10:20

skugga hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Ich werde vorerst nichts ändern. Lieber wird mir mal der ein oder andere Scheck zurückgeschickt, als dass es dann ewig dauert, bis der Pfüb erlassen wird, weil auf die Überweisung gewartet wird.
Da der Scheck erstmal nur unter Vorbehalt gutgeschrieben wird und die richtige Buchung teilweise Wochen dauern kann, dauert es in den meisten Fällen mit dem Pfüb länger bei Schecks als dann, wenn Du überweist. In Hessen kriegen wir die GK-Rechnungen mit Lichtgeschwindigkeit, von Verzögerung kann da keine Rede sein, und wenn die Überweisung schnell rausgeht, ist die am nächsten Tag dort und in kürzester Zeit zur Akte gebucht.
Bei größeren Gerichten, die keine eigene Zahlstelle haben, dauert es oftmals ziemlich lange, bis die Info von der Landesjustizkasse kommt, dass die Zahlung eingegangen ist. Mit Scheck dauert der Pfüb nicht länger - zumindest habe ich diesbezüglich bislang keine negativen Erfahrungen gemacht. Mit Einreichung des Schecks wird der Pfüb gleich bearbeitet. Vielleicht wird bei uns auch nicht auf gewartet, bis der Scheck gutgeschrieben ist, weil wir ein sehr bekanntes Unternehmen sind und somit davon ausgegangen wird, dass dieser auch gedeckt ist.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#23

21.01.2016, 10:37

samsara hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Ich werde vorerst nichts ändern. Lieber wird mir mal der ein oder andere Scheck zurückgeschickt, als dass es dann ewig dauert, bis der Pfüb erlassen wird, weil auf die Überweisung gewartet wird.
Da der Scheck erstmal nur unter Vorbehalt gutgeschrieben wird und die richtige Buchung teilweise Wochen dauern kann, dauert es in den meisten Fällen mit dem Pfüb länger bei Schecks als dann, wenn Du überweist. In Hessen kriegen wir die GK-Rechnungen mit Lichtgeschwindigkeit, von Verzögerung kann da keine Rede sein, und wenn die Überweisung schnell rausgeht, ist die am nächsten Tag dort und in kürzester Zeit zur Akte gebucht.
Bei größeren Gerichten, die keine eigene Zahlstelle haben, dauert es oftmals ziemlich lange, bis die Info von der Landesjustizkasse kommt, dass die Zahlung eingegangen ist. Mit Scheck dauert der Pfüb nicht länger - zumindest habe ich diesbezüglich bislang keine negativen Erfahrungen gemacht. Mit Einreichung des Schecks wird der Pfüb gleich bearbeitet. Vielleicht wird bei uns auch nicht auf gewartet, bis der Scheck gutgeschrieben ist, weil wir ein sehr bekanntes Unternehmen sind und somit davon ausgegangen wird, dass dieser auch gedeckt ist.
Mit größerem Gericht kann ich ja hier in Frankfurt nun auch dienen...

Und mit irgendwelchen persönlichen Eindrücken von der Solvenz des Scheckübersenders werden die vorgeschriebenen Fristen mit Sicherheit nicht ausgehebelt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#24

21.01.2016, 10:38

Ich habe jetzt mal einen Versuchsballon gestartet.

Ich habe zufällig in zwei Forderungsangelegenheiten das gleiche Gericht. Den einen Pfüb habe ich jetzt ohne Scheck und den anderen mit Scheck weggeschickt. Mal sehen :lol:
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8128
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#25

21.01.2016, 11:02

skugga hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Ich werde vorerst nichts ändern. Lieber wird mir mal der ein oder andere Scheck zurückgeschickt, als dass es dann ewig dauert, bis der Pfüb erlassen wird, weil auf die Überweisung gewartet wird.
Da der Scheck erstmal nur unter Vorbehalt gutgeschrieben wird und die richtige Buchung teilweise Wochen dauern kann, dauert es in den meisten Fällen mit dem Pfüb länger bei Schecks als dann, wenn Du überweist. In Hessen kriegen wir die GK-Rechnungen mit Lichtgeschwindigkeit, von Verzögerung kann da keine Rede sein, und wenn die Überweisung schnell rausgeht, ist die am nächsten Tag dort und in kürzester Zeit zur Akte gebucht.
Bei größeren Gerichten, die keine eigene Zahlstelle haben, dauert es oftmals ziemlich lange, bis die Info von der Landesjustizkasse kommt, dass die Zahlung eingegangen ist. Mit Scheck dauert der Pfüb nicht länger - zumindest habe ich diesbezüglich bislang keine negativen Erfahrungen gemacht. Mit Einreichung des Schecks wird der Pfüb gleich bearbeitet. Vielleicht wird bei uns auch nicht auf gewartet, bis der Scheck gutgeschrieben ist, weil wir ein sehr bekanntes Unternehmen sind und somit davon ausgegangen wird, dass dieser auch gedeckt ist.
Mit größerem Gericht kann ich ja hier in Frankfurt nun auch dienen...

Und mit irgendwelchen persönlichen Eindrücken von der Solvenz des Scheckübersenders werden die vorgeschriebenen Fristen mit Sicherheit nicht ausgehebelt.
:roll:
Frau_Amsel
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 21.02.2013, 10:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#26

27.01.2016, 17:40

Also ich kann dir soviel sagen, dass Chemnitz, Stollberg, Aue und die anderen in Sachsen ( meiner Erfahrung ) immer noch V-Schecks annehmen.
Hab an einige letzter Zeit V-Schecks übersandt, gab keine Probleme.
Liebe Grüße,

Frau Amsel
Neffi
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 09.09.2010, 09:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#27

04.02.2016, 10:28

In Bayern hatte ich mit dem Einreichen von Verrechnungsschecks auch noch keine Probleme, AG Gießen und Bad Homburg nehmen aus meiner Erfahrung aber keine an.

Gerichte sind zwischenzeitlich sowieso seltsam. Das Arbeitsgericht Essen ist im Gegensatz zu bayerischen Gerichten ohne extra Aufforderung scheinbar nicht (mehr) in der Lage auch nur irgendein Dokument per Post zu übersenden. Dazu zählen gerne auch vollstreckbare Titel. Und gerne werden auch bei den gefaxten Dokumenten die Anlagen vergessen und auch auf Aufforderung nicht übersandt. :sad:

Grüße
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#28

04.02.2016, 10:32

Also ich hab bisher noch nicht einen Scheck zurückerhalten. Ich schicke sowohl bei Klagen, als auch bei PfÜB´s immer Verrechnungsschecks mit.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#29

04.02.2016, 12:40

Ich habe mich jetzt auch entschlossen, wieder Verrechnungsschecks zu schicken.

Meine beiden Pfübs wurden unterschiedlich bearbeitet. Der mit Vscheck wurde schon erlassen und befindet sich in der Zustellung. Bei dem anderen habe ich gestern erst die Aufforderung zur Zahlung bekommen und die Rechtspflegerin erlässt den anderen nicht, solange nicht gezahlt wurde.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#30

04.02.2016, 13:01

katuscha hat geschrieben:Ich habe mich jetzt auch entschlossen, wieder Verrechnungsschecks zu schicken.

Meine beiden Pfübs wurden unterschiedlich bearbeitet. Der mit Vscheck wurde schon erlassen und befindet sich in der Zustellung. Bei dem anderen habe ich gestern erst die Aufforderung zur Zahlung bekommen und die Rechtspflegerin erlässt den anderen nicht, solange nicht gezahlt wurde.
Eben. Eine Pfändung sollte aber ja schnell erlassen werden. Dauert eh lang genug bis manche Gerichte sich mal herablassen, den Beschluss zu erlassen. Aber ich riskier ja nicht auch noch eine Verzögerung wegen Gerichtskosten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten