Hallo zusammen!
Bräuchte Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir haben mehrere Konten des Schuldners gepfändet. Zwischenzeitlich hat sich der Mandant direkt mit dem Schuldner dahingehend geeinigt, dass "alle Forderungen" gegen Zahlung eines bestimmten Betrages abgegolten sind. (Damit wohl auch die Kosten der Zwangsvollstreckung, die noch nicht vollständig bekannt sind...)
Der Vergleichsbetrag ist bei uns eingegangen. Ich gehe mal davon aus, dass wir jetzt die Pfändungen aufheben müssen. Wie formuliert ihr sowas?
Viele Grüße, Sanya
Einigung mit Schuldner - Aufhebung Kontopfändung
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Was haltet ihr davon: "in der vorstehend bezeichneten Angelegenheit teilen wir mit, dass sich die Parteien geeinigt haben. Der Vergleichsbetrag wurde bezahlt, so dass diesseits eine weitere Beanspruchung der Rechte aus dem vorbezeichneten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht erfolgt."
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"... teilen wir mit, dass sich die Parteien geeinigt haben. Der Vergleichsbetrag wurde bezahlt. Die Gläubigerin verzichtet daher vollen Umfangs auf Ihre Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom .... ."