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PKH für Zwangsvollstreckung abgelehnt, Kosten berechnen?

Verfasst: 17.01.2016, 11:29
von lenox61
Guten Morgen,

ich habe in einer Akte PKH für die Zwangsvollstreckung beantragt und dieser ist abgelehnt worden. Kann ich für den Antrag des PKH-Verfahrens in der Zwangsvollstreckung auch eine Gebühr gem. § 3335 RVG, 1,0 Verfahrensgebühr abrechnen?

Re: PKH für Zwangsvollstreckung abgelehnt, Kosten berechnen?

Verfasst: 17.01.2016, 15:19
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: PKH für Zwangsvollstreckung abgelehnt, Kosten berechnen?

Verfasst: 17.01.2016, 18:03
von lenox61
Hallo, ich habe meinen Status jetzt geändert, bin seit über 30 Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig. Wäre schön, wenn jemand noch eine Antwort für mich hätte, leider weiß man trotzdem doch noch nicht alles. :nachdenk

Re: PKH für Zwangsvollstreckung abgelehnt, Kosten berechnen?

Verfasst: 17.01.2016, 21:38
von Adora Belle
Die 3335 entsteht in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0. Bei Dir also nur 0,3. Wenn auch die 0,3 VG entsteht, könnt Ihr aber nur die geltend machen. Die 3335 geht dann in der 3309 auf.