Unterhaltspfändung in Bank-GESCHÄFTSVERBINDUNG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lieselchen
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#1

27.07.2007, 18:57

Hallo Ihr Lieben,

also, ich habe zur Zeit eine komplizierte Unterhaltspfändung auf dem Tisch und mache noch nicht lange ZV.

Erstmal zum Fall (stichwortartig, ist sonst zu massig):

- Ehemann per Vergleich zu 600 € Unterhalt verpflichtet, vorher im EA-Verfahren zu 675 € verplichtet. Rückzahlung wurde im Vergleich vereinbart. Gläubigerin (Ehefrau) bleiben aber mit den 600 € genau der "Mindestbedarf", Aufrechnung also vorläufig ausgeschlossen, Schuldner verrechnet trotzdem zum Teil die überzahlten Beträge.

-Schuldner: im Vorruhestand (Betriebsrente), erhält zusätzlich ALG I, Abfindung in Höhe von 134.000,00 €, Vermieter einer Eigentumswohnung.

Meine Kollegin, die vorher die ZV gemacht hat, hat die gesamte Geschäftsverbindung bei einer Bank gepfändet. AUSDRÜCKLICH! Keine Betriebsrente, nichts weiter, da wir die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben wollten. Bei der Bank werden Sparbücher und ein Girokonto geführt (ist mir persönlich bekannt). Auskunft haben wir nur über das Girokonto erhalten, nach Anruf erhielt ich die Begründung, die Geschäftsverbindung umfasse vom Wortlaut her nur das Girokonto. Seit sieben Jahren mache sie (Sachbearbeiterin) das, und das wäre korrekt. Ja, Sparbücher über einige tausend € würden bestehen. Da vorangige Forderungen der Bank bestehen, erhalten wir aus dem Konto nichts. aber evtl. aus den Sparbüchern.

Nun Ihr: Umfasst die GESAMTE Geschäftsverbindung nicht alle Konten, Sparbücher und Depots? Meiner Meinung nach ja. Es wurde mit Absicht keine einzelne Kontonummer genannt, um eben die in die gesamte Verbindung zu vollstrecken.

Wie soll ich weiter vorgehen? Heute habe ich ein vorl. Zahlungsverbot betreffend die Betriebsrente, das ALG I und die Mieter der Wohnung rausgeschickt. Nun muss ich am Montag einen entsprechenden Pfüb. machen und gleichzeitig die Zusammenrechnung der pfändbaren Einkünfte beantragen (850 e Nr.2 ZPO). Zeitgleich werde ich noch einen GV beauftragen, eine Mobiliarvollstreckung zu versuchen, sollte das nicht helfen, habe ich hinterher wenigstens die EV, wobei ich nicht glaube, dass der Schuldner diese abgeben wird. Unter dem Druck wird er wohl endlich zahlen!

Was haltet Ihr erfahrenen Hasen davon??

Naja, dafür kann ich am Ende der Ausbildung sagen: Ich bin fertig und fit auf dem Gebiet der ZV *lach*

LG

Sandra
Andreas

#2

27.07.2007, 20:05

Das ist jetzt von zuhause aus schlecht zu sagen; man müßte mal in den Stöber reinschauen, was der dazu sagt. Wir hatten das Problem noch nie, weil unser Kontenpfändungstext enorm ausführlich ist.

Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß die "gesamte Geschäftsverbindung" knapp an der Grenze zur Unbestimmtheit ist.

Du könntest jetzt höchstens noch wie folgt argumentieren (ohne in den Stöber geschaut zu haben):
Ihrer Meinung, wonach die Geschäftsverbindung nach ihrem Wortlaut lediglich das Girokonto umfasse, vermögen wir uns nicht anzuschließen; das genaue Gegenteil ist der Fall:

Nicht die Drittschuldnerin, sondern das Vollstreckungsgericht hat über die hinreichende Bestimmtheit der Pfändung zu entscheiden. Das Vollstreckungsgericht hat den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wie beantragt erlassen, inkl. der gewählten Formulierung, wonach die Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung gepfändet werden.

Wie nun der genaue Wortlaut des Beschlusses in die exakt gegenteilige Bedeutung umgedeutet werden können soll, verschließt sich uns völlig.

Schon aus dem Wortlaut der "gesamten Geschäftsverbindung" hinaus erschließt sich auf den ersten Blick, daß hiermit eben nicht "ein Teil der Geschäftsverbindung, nämlich das Girokonto" gepfändet wurde, sondern gerade eben die gesamte Geschäftsverbindung.

Es dürfte unstreitig sein, daß einem Sparbuch ein Vertrag zwischen Kunde und Bank zugrunde liegt; noch deutlicher als durch einen Vertrag kann eine Geschäftsverbindung wohl nicht begründet werden.
Usw. usf.

Was ich aber zunächst machen würde:

Beauftrage einfach den GV mit der Herausvollstreckung des / der Sparbücher beim Schuldner und laß sie auszahlen. Fertig :mrgreen:
Lieselchen
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#3

27.07.2007, 20:22

Hallo Andreas,

ja, darüber hatte icha uch schon nachgedacht. Aber da es auch um laufenden Unterhalt geht, habe ich davon vorübergehend abgesehen.

Was ich mich frage: Wo hat der Schuldner die 134.000 € Abfindung wohl hinverschwinden lassen???

Naja, wie gesagt, sobald ich die zweite Vollstreckbare habe, werde ich den GV beauftragen. naja, eigentlich hab ich ja jetzt WE und sollte mir nicht mehr den Kopf zerbrechen... Hab trozudem alle ZV-Bücher zuhause liegen ;-/ Will der Gläubigerin auch aus persönlichen Gründen unbedingt helfen; die Gute steht ohne einen Cent da!

Lieben Gruß

Sandra

Mit der Unbestimmtheit... jaj, das habe ich heute schonmal wage gehört....
Andreas

#4

27.07.2007, 20:28

Klar, es geht auch um laufenden Unterhalt, aber gibt es denn keine Rückstände, die du noch beizutreiben hast ? Dafür würden sich die Sparbücher doch geradezu hervorragend eignen.

Im Übrigen halte ich es für möglich, selbst wenn die Sparbücher mehr Guthaben aufweisen als Rückstände vorhanden sind, jeweils monatlich über exakt den dann zu pfändenden Betrag zu verfügen.

Persönliche Meinung:

Quäle diesen Schuldner bis zum Gehtnichtmehr. Ich hatte mal genauso einen Patienten, der immer schön log, nix zu haben, und 12.000 DM Unterhaltsrückstände hatte. Zwei Kanzleien haben sich an dem Schuldner die Zähne ausgebissen. Nach einigen ZV-Maßnahmen von mir waren plötzlich im Wege des Vergleichs 8.000 DM da :mrgreen:

Koch ihn weich, mit den unmöglichsten Anträgen, Gängeleien usw.
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#5

27.07.2007, 20:50

Kann ich Andreas nur zustimmen.
Unsere Pfändungen sind sehr ausführlich (manchmal wohl zu ausführlich für manches Vollstreckungsgericht :wink:). Wir haben auf jeden Fall auch immer etwas mit den Sparbücher drin, auch daß der Schuldner verpflichtet ist, diese herauszugeben. Ich würde mir evtl. auch mal die genaue Formulierung in Eurem PfÜb anschauen, evtl. steht ja da auch was drin, was Du der Bank unter die Nase halten kannst. Ansonsten: Vorgehensweise wie von Andreas genannt. Und DRANBLEIBEN an dem Schuldner!
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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#6

27.07.2007, 20:54

Hallo Ihr Zwei,

ja, das mache ich. Ich habe mir geschworen, dass er mir nicht entkommt. Ich werde weiter berichten. Auf jeden Fall kann er im Moment wohl nichts mehr, falls ich nichts übersehen habe... alle Geldflüsse gesperrt ;-)

Lieben Gruß und schönen Wochenende

Sandra
Lieselchen
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#7

28.07.2007, 08:59

Hallo,

also, da Köln ja für seinen Klüngel bekannt ist, habe ich von einer sehr guten Freundin, die bei einer anderen Bank arbeitet, folgende allgemeine Antwort bekommen:

Zuerst heißt es, wenn man die gesamte Geschäftsverbindung bei ihnen pfändet, eben alles: Depot, Konto, Sparbücher, sonstige Geldanlagen, sogar das Fach im Safe.

Dann wird je nach Kunde entschieden:

Gute Bonität und genug Geld auf einem der Konten = Betrag (z.B. 5.000,00 €) werden für die zwei-Wochen-Frist gesperrt; sollte der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen überweisen, wird alles dichtgemacht.

Schlechte Bonität: Alle Konten, Sparbücher, pp. wird sofort gesperrt.

Lieben Gruß

Sandra
Andreas

#8

28.07.2007, 09:12

Klingt interessant - wenn das tatsächlich so ist, wäre es umsomehr ein Grund, der Bank ganz gehörig eine auf'n Deckel zu geben und vielleicht mal eine Etage höher zu gehen.

Obwohl meine Erfahrungen mit Banken sagen, daß da einer dem anderen nicht ans Beinchen macht, sondern einem schön sagt: "Jaja, also sooo geht das nicht, da werden wir was unternehmen und der Sachbearbeiter wird das richtig zu machen haben!" - ich würde trotzdem der Bank Druck machen.

Das Geklüngel würde mich nicht interessieren. Wenn sich der Eindruck verfestigt, daß auch in deinem konkreten Fall die Bank das so handhabt, kannst du ja mal anrufen und sagen, "mich interessiert nicht, ob das ein A- oder B-Kunde ist, die Sach- und Rechtslage ist klar, also wo ist das Problem ? Er will nicht freiwillig zahlen, seine Ex-Frau nagt am Hungertuch, weil er den Unterhalt nicht zahlt, vielleicht sollte MAN auch mal an die denken ? Ganz einfach:

Entweder akzeptieren Sie die rechtmäßige Pfändung auch als rechtmäßig, oder ich werde kurzerhand mit dem Chef hier besprechen, ob wir ein Strafverfahren gegen Ihren Kunden einleiten wegen Unterhaltspflichtverletzung. Dafür darf er sich dann bei Ihnen persönlich bedanken. Da wird dann übrigens auch Ihr Name fallen, als Zeuge."

Gibt sie dann dumme Antworten nach dem Motto, daß sie sich in die Enge getrieben fühlt, kann man ruhig noch eins draufsetzen:

"Sie wissen ja, was das bedeutet, wenn sich im Strafverfahren ergibt, daß Sie wegen Nichtbeachtung der Pfändung dem Schuldner geholfen haben, seine Unterhaltspflichten nicht erfüllen zu müssen ?"

:teufel

Mal etwas Druck machen :wink: die Bank würde dich allerdings nicht dafür lieben :mrgreen:

Vorher also doch besser mal die Variante mit Fax an die Bank, wie oben geschrieben :wink:
Zuletzt geändert von Andreas am 28.07.2007, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
Lieselchen
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#9

28.07.2007, 09:20

Hallo Andreas,

tja, das bringt unser beruf wohl so mit sich... man ist nicht unbedingt überall soooo beliebt ;-)

Werde mit Montag mit Bürovorsteher und Chefin nochmal besprechen, und dann werden wir weiter sehen.

Lieben Gruß
Andreas

#10

28.07.2007, 09:28

Okay, wenn Ihr sowieso einen BV habt, dann solltest du ihm einfach sagen, was Sache ist, was du vorhast, und was er davon hält oder ob er sich mit der Bank auseinandersetzen will.

Mir fällt im Übrigen grad auf, daß wir hier schön offen drüber sprechen, um welche Bank es geht. Das finde ich eher nicht gut, weil darüber sofort zu identifizieren ist (wenn jemand Insider ist), wer in der Rechtsabteilung dieser Bank der zuständige Mensch ist, um den es hier geht.

Daher werde ich den Klarnamen dieser Bank jetzt mal aus den Beiträgen hier entfernen, hoffe, du verstehst das.
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