PfÜB oder ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#1

12.01.2016, 16:52

Hallo, doofe Frage:
Unser Mandant hat einen VB nun soll ich vollstrecken, er hat mal eine Überweisung vom Schuldner bekommen. Kann ich hier gleich einen PfÜB machen oder würdet ihr sicherheitshalber erst eine normale ZV machen?Ich weiss natürlich nicht ob es das Konto noch gibt. ZE war am 7.9.15. LG
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samsara
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#2

12.01.2016, 16:53

Je nach Forderungshöhe würde ich ein VZV und einen Pfüb machen.
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paralegal6
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#3

12.01.2016, 16:56

€ 910, also nicht "sooo" viel, also beides gleichzeitig?
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Liesel
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#4

12.01.2016, 17:01

Ich würde zuerst Bankpfändung machen und bei Erfolglosigkeit VA-Antrag stellen.
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#5

12.01.2016, 19:29

ja, würde ich auch. Beides gleichzeitig ist schwierig, da einmal das ZV-Gericht zuständig ist (Pfüb) und für den VA der GVZ.
Überraschungseffekt und Erfolgsaussichten sind nach meiner Erfahrung beim Bankpfüb besser.
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#6

13.01.2016, 10:18

Muss ich beim püb nicht auch den Titel im Original beifügen? Ich habe nur einen. Beides gleichzeitig ist dann schwierig. Werde erst püb machen auf gut Glück. Lg
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Sonnenkind
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#7

13.01.2016, 10:35

Ja, beim PFÜB muss der Titel im Original dabei sein.
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Riverside
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#8

13.01.2016, 10:55

Samsara meinte einen Pfüb und begleitend das vorläufige Zahlungsverbot (VZV)
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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samsara
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#9

13.01.2016, 10:56

Maja1974 hat geschrieben:Samsara meinte einen Pfüb und begleitend das vorläufige Zahlungsverbot (VZV)
Richtig ;)
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paralegal6
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#10

13.01.2016, 12:11

Achso.
Danke
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