ZV mit PKH - falsche Angaben der Gläubigerin

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dundine
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#1

04.01.2016, 17:15

Hallo zusammen,

hatte denn zufällig schon mal jemand den Fall, dass die Gläubigerin in die Kanzlei kommt, weil der böse Gegner gar nichts an Kindesunterhalt gezahlt hätte?
Wir haben dann entsprechend ihrer Aussage den PKH-Antrag für die ZV gestellt und auch bewilligt bekommen.
Der ZV-Antrag geht raus und Gegenseite meldet sich, dass er doch für einen gewissen Zeitraum bezahlt habe.
Wir kontaktieren unsere Mandantin und da kommt, ach ja... der hat ja doch mal was gezahlt... von Tag x bis heute...
Also ändere ich die Forderungsaufstellung entsprechend und nun gehen die Belege ein, dass die Gegenseite gewissen Zeitraum zumindest gezahlt hat.

Da die PKH anhand anderer Bedingungen gewährt wurde, kann es passieren, dass diese wieder zurückgenommen wird?

Finde es so unverschämt von der Mandantin, erst einen auf da ist nie Geld geflossen zu machen und dann doch auf einmal etwas... Was aber auch laut Gegenseite nicht mit den Angaben der Mandantin übereinstimmt...
Könnte der einen Arschtritt geben...
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