ZV gg. "aufgegebene" GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

28.12.2015, 11:31

Ich hocke hier vor einer Akte, bei der ich derzeit (und ehrlich gesagt auch zukünftig) keine weitere ZV-Möglichkeit sehe, aber evtl. sehe ich auch vor lauter Bäumen den Wald nicht und jemand von Euch hat einen Geistesblitz:
Angestellter Handwerker gründet Ende 2011 eine GmbH und bestellt im Januar 2015 Waren bei unserem Mandanten. Die Rechnungen werden nicht bezahlt. Es wird ein Mahnverfahren gg. die GmbH durchgeführt, die sich nicht rührt. Die Vermögensauskunft wird abgenommen. Der Schuldner teilt mit, dass der Geschäftsbetrieb seit April 2015 eingestellt ist.
Drittauskünfte: 2 Banken => Die eine teilt mit, dass Geschäftsverbindung mit GmbH beendet wurde und Verbindlichkeiten i. H. v. rd. 11.500,00 € bestehen. Das andere ist eine Leasing-Bank (Firmen-Pkw, der im Mai 2015 stillgelegt worden ist.). Die GmbH wurde bislang weder liquidiert noch wurde über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt. Laut Angaben in der Vermögensauskunft macht der Ex-Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und hat die Schlösser am ehemaligen Firmensitz ausgetauscht.
Der GF-Gesellschafter hat bei seiner Firma einfach "den Schlüssel umgedreht" und arbeitet nach Angaben des Mandanten wieder als Angestellter in einem anderen Betrieb. Die GmbH verfügt über keinen Grundbesitz. Laut Vermögensauskunft gibt es nur "Kleinwerkzeuge" und "wertloses Mobiliar". Die Forderung unseres Mandanten beträgt rd. 2.000,00 €.
Wegen des möglichen Kostenrisikos kommt ein Insolvenzantrag unsererseits nicht in Betracht.
Antworten