Formularzwang bei Pfüb - Wie soll ich das bloß eintragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#1

14.12.2015, 08:33

Moin Moin :wink1


Nachdem ich nun schon mehrere Pfübs erfolgreich beantragt habe, kam nun meine erste Monierung.

Und zwar geht es um Folgendes: Auf den VB hin hatte der Schuldner schon mal einen Betrag von € 800,00 gezahlt. Dann kam aber nix mehr, weshalb auch die Beantragung des Pfübs erfolgte.
Da ich nicht wusste, wie ich den Abzugsbetrag in das Formular eingeben sollte, habe ich einfach eine separate Forderungsaufstellung gemacht und den Gesamtbetrag in der Zeile unter „Summe I“ eingegeben, also in der Zeile, die dafür vorgesehen ist, wenn „die erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig eingetragen werden können“.

In der Monierung steht nun, dass „Seite 3 vollständig auszufüllen sei. Die Ausnahme, bei der auf die Anlage Bezug genommen werden darf, liegt in Ihrem Fall nicht vor“. :sad:

Nun frage ich mich, wie ich den bereits gezahlten Betrag von € 800,00 auf S. 3 eintragen soll. Es gibt lediglich bei der Hauptforderung die Möglichkeit, eine Teil- oder eine Restforderung einzutragen. Bei den Kosten finde ich so eine Möglichkeit jedoch nicht. In meiner Welt werden geleistete Zahlungen jedoch zunächst auf Kosten und Zinsen verrechnet und nicht auf die Hauptforderung. Oder ist mir da eine Neuerung entgangen? :schock

Im Grunde ist es so, dass ich bei den Kosten gar nichts mehr eintragen müsste, da die mit der Zahlung voll bedient wurden und bei der Hauptforderung dann auch noch was abziehe.

Ich wette, dann kommt eine Monierung, dass die eingetragenen Beträge nicht mit den Beträgen aus dem VB übereinstimmen. Denn wirklich nachvollziehen kann das ein Fremder ja dann letztlich nicht, wo wie was bereits gezahlt wurde.

Wie macht ihr das?

LG und danke
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#2

14.12.2015, 09:03

Du hast doch eine Forderungsaufstellung in Deinem Programm.

Da steht doch in der letzte Zeile sicherlich ein Saldo der einzelnen Punkte und dann trägst Du diese Salden einfach auf Seite 3 ein.

Wenn durch die Zahlung z. B. keine Kosten mehr übrig sind, dann lässt Du das Feld einfach frei und trägst dann nur die Restforderung bei der Hauptforderung ein. Ich füge sicherheitshalber immer eine Forderungsaufstellung bei, fülle die Seite 3 aber trotzdem aus. Dadurch sieht man dann, warum die Beträge nicht mit dem VB überein stimmen.
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#3

14.12.2015, 09:56

Nee, eine Forderungsaufstellung haben wir nicht im Programm. Wir machen alles schön mit Hand und Stift und Taschenrechner :lol:

Aber die haben die ja eh schon vorliegen.

Ich werde das jetzt mal so ausfüllen, wie du geschrieben hast.

Und :thx
Antworten