![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Nachdem ich nun schon mehrere Pfübs erfolgreich beantragt habe, kam nun meine erste Monierung.
Und zwar geht es um Folgendes: Auf den VB hin hatte der Schuldner schon mal einen Betrag von € 800,00 gezahlt. Dann kam aber nix mehr, weshalb auch die Beantragung des Pfübs erfolgte.
Da ich nicht wusste, wie ich den Abzugsbetrag in das Formular eingeben sollte, habe ich einfach eine separate Forderungsaufstellung gemacht und den Gesamtbetrag in der Zeile unter „Summe I“ eingegeben, also in der Zeile, die dafür vorgesehen ist, wenn „die erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig eingetragen werden können“.
In der Monierung steht nun, dass „Seite 3 vollständig auszufüllen sei. Die Ausnahme, bei der auf die Anlage Bezug genommen werden darf, liegt in Ihrem Fall nicht vor“.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Nun frage ich mich, wie ich den bereits gezahlten Betrag von € 800,00 auf S. 3 eintragen soll. Es gibt lediglich bei der Hauptforderung die Möglichkeit, eine Teil- oder eine Restforderung einzutragen. Bei den Kosten finde ich so eine Möglichkeit jedoch nicht. In meiner Welt werden geleistete Zahlungen jedoch zunächst auf Kosten und Zinsen verrechnet und nicht auf die Hauptforderung. Oder ist mir da eine Neuerung entgangen?
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
Im Grunde ist es so, dass ich bei den Kosten gar nichts mehr eintragen müsste, da die mit der Zahlung voll bedient wurden und bei der Hauptforderung dann auch noch was abziehe.
Ich wette, dann kommt eine Monierung, dass die eingetragenen Beträge nicht mit den Beträgen aus dem VB übereinstimmen. Denn wirklich nachvollziehen kann das ein Fremder ja dann letztlich nicht, wo wie was bereits gezahlt wurde.
Wie macht ihr das?
LG und danke