GVZ erklärt ZV für erledigt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A13
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#1

09.12.2015, 15:13

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall: Bislang haben wir ein VU gegen die Schuldnerin, vertreten durch die Mutter vollstrecken lassen. Haftbefehl erging ebenfalls. Die Vollstreckung schlug fehl; der Haftbefehl konnte nicht vollstreckt werden, da die Mutter als gesetzliche Vertreterin der Schuldnerin nie da war.

Der GVZ hatte uns daraufhin die eingereichten Unterlagen zurückgesandt und als Grund die Erledigung des Auftrages angegeben.

Jetzt ist die Schuldnerin mittlerweile 18 und wir haben sie bereits zur Zahlung aufgefordert und ihr auch freundlicherweise eine Ratenzahlung angeboten. Keine Reaktion ... was will man auch erwarten? Ich möchte nunmehr, dass die ZV gegen die Schuldnerin selbst geführt wird. Den Titel brauche ich ja wohl nicht umschreiben. Worum es mir aber letztendlich geht, ist, dass ich nicht weiß, ob ich einen neuen Antrag auf ZV stellen muss, ich dann auch eine erneuete 0,3 VG bekomme oder eben nicht? Es ist doch im Prinzip nur die Weiterführung des bisherigen ZV Auftrages, der ja auch gegen die Schuldnerin, nur eben vertreten durch die Mutter lautete.

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
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#2

09.12.2015, 16:00

Wieviel Zeit lag denn zwischen den Aufträgen?

Ich würde das aber als neuen Auftrag ansehen und entsprechend auch eine neue 0,3 berechnen. Die Einstellung erfolgte ja nicht wegen unbekannt verzogen.
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