Drittschuldnerklage wg. 18,34 €

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katuscha
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#1

08.12.2015, 08:53

Oh man, ich habe hier einen blöden Fall.

Der Schuldner hatte als selbstständiger Mitarbeiter bei einer Service-Hotline gearbeitet. Diese Ansprüche hatte ich gepfändet. Der Drittschuldner hat dann mitgeteilt, dass der Schuldner zu Ende August aufgehört hat, das aber noch die Abrechnung erfolgt.

Ich hatte dann mal nachgefragt, wann die Abrechnung erfolgt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Abrechnung schon erfolgt ist und der Schuldner 18,34 € erhalten hat. Angeblich wurde in der Buchhaltung nicht Bescheid gesagt, daher hat der Schuldner das Geld überwiesen bekommen.

Ich habe darauf hin geschrieben, dass sie gemäß dem Pfüb nicht an den Schuldner hätten zahlen dürfen und keine schuldbefreiende Wirkung eingetreten ist und sie die 18,34 € überweisen sollen.

Dies ist natürlich nicht geschehen.

Aber der Aufwand für eine Drittschuldnerklage lohnt sich jetzt ja nicht wirklich. Oder was meint ihr?
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Tine Dea
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#2

08.12.2015, 09:08

Guten Morgen!

Für den Betrag lohnt sich eine Klage tatsächlich nicht. Ich würde hier den Drittschuldner noch mal anschreiben und ihm mitteilen, dass er sich durch die Zahlung an den Schuldner gegenüber dem Gläubiger schadensersatzpflichtig gemacht hat und das dieser Schadenersatz notfalls auch gerichtlich eingeklagt werden kann, hierfür aber xy € an weiteren Kosten, die von ihm zu tragen wären, entstehen und ihm noch einmal eine Frist zur freiwilligen Zahlung setzen.

Zahlt er daraufhin wieder nicht, ist es letztlich die Entscheidung eures Mandanten, ob er wegen 18,34 € klagen möchte oder nicht...
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