Schuldner mit Hilfe Behörde/Polizei ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

04.12.2015, 09:23

Wir haben Klage eingereicht. Diese konnte auch zugestellt werden. Die Ladung dann nicht mehr zugestellt werden. Einwohnermeldeamtsanfragen sind fehlgeschlagen. Wir haben beim ersten Einwohnermeldeamt eine neue Anschrift bekommen, aber bei der zweiten kam lediglich unbekannt verzogen. Auch die Adressermittlung mit der Post war ergebnislos.

Nun schreibt das Gericht, dass eine öffentliche Zustellung nur erfolgt, wenn weitere Ermittlungen durchgeführt werden: Anfragen bei bekannten Angehörigen, Nachbarn, Arbeitgebern, Arbeitskollegen, Polizeibehörde und Sozialversicherungsträgern.

bekannte Angehörige, Nachbarn kennen wir nicht und Arbeitgeber fällt auch weg. Er ist selbständig, aber auch über die Firma finden wir keine Informationen

Hat von Euch schon jemand die Polizeibehörde oder den Sozialversicherungsträger angeschrieben? Habt Ihr mir ein Muster, oder welche Möglichkeiten haben wir denn noch, damit das Gericht dann zufrieden ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Katta
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#2

04.12.2015, 09:52

Hey,
ich habe es mal telefonisch versucht. Die berufen sich allesamt auf das Schweigrecht und das, wie ich finde, auch zurecht.
LG
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Liesel
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#3

04.12.2015, 09:53

Woher soll den die Polizei eine Anschrift haben? Die ziehen das doch auch nur vom Einwohnermeldeamt.

Bei Sozialversicherungsträgern wird man wohl am Datenschutz scheitern. Kann mit nicht vorstellen, dass von dort Auskünfte erteilt werden.

Da stellt das Gericht aber wirklich sehr hohe Anforderungen.
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#4

04.12.2015, 10:18

Die Nachbarn eines Schuldners "kennt" man als RA-Kanzlei wohl nie, aber man weiß ja, wo sie wohnen. Ich würde mal die Hausverwaltung anrufen, ob die etwas wissen. Vielleicht hat der Schuldner ja auch Mietschulden hinterlassen und die sind sowieso gerade nicht gut auf ihn zu sprechen und sagen Euch was. Ggf. könnte der Hausmeister mal bei den Nachbarn fragen.

Ansonsten würde ich alle vom Gericht genannten Stellen anschreiben und um Auskunft bitten. Deren Antworten (auch wenn die Auskunft verweigert wird), würde ich dem Gericht zukommen lassen. Wenn nachweislich alles versucht wurde, wird eine öffentliche Zustellung wohl bewilligt werden.

Wenn die Forderung nicht nur geringfügig ist, würde ich ggf. auch eine Detektei einschalten.
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Soenny
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#5

04.12.2015, 11:32

Kurzes Schreiben ans Gericht, daß weitere Ermittlungen auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sind, kurz zusammenfassen was alles gemacht wurde und dann nochmals Antrag nunmehr die öffentliche Zustellung zu veranlassen. Klappt hier immer, weil das Schreiben, was du erhalten hast, ein Standardschreiben ist.
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#6

04.12.2015, 11:34

Ok ich versuche noch die Polizei und dann erfolgt ein Schreiben wie Soenny es vorgeschlagen hat.
DANKE.
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