Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vorzimmerlöwe
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#1
02.12.2015, 08:19
Guten Morgen
Ich habe doch noch mal eine Frage zum Pfüb-Verfahren. Und zwar hatte ich es jetzt einige Male, dass nach Erlass des Pfübs der Schuldner gezahlt hat bzw. die Bank das Geld an uns überwiesen hat.
Einige Zeit später kam dann immer die Rechnung vom Gerichtsvollzieher für dessen Zustelltätigkeit, die ich dann an unsere Mandantschaft weiterleite zum Bezahlen.
Nun meine Frage: Sind die GV-Kosten eigentlich schon mit in dem von der Bank an uns überwiesenen Betrag enthalten? Weil – irgendeine „Abrechnung“ bekommt man ja nicht. Und mir ist aufgefallen, dass immer extrem viele Zinsen gezahlt wurden. Deshalb dachte ich jetzt, dass die GV-Kosten da vielleicht auch schon mit drin sind. Es würden jedenfalls immer noch genügend Zinsen übrig bleiben. Dann könnte ich das unserer Mandantschaft auch besser „verkaufen“, wenn sie nicht das Gefühl hat, auf den GV-Kosten „sitzen zu bleiben“.
Weiß das jemand?
Liebe Grüße
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katuscha
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#2
02.12.2015, 08:30
Bei einem Pfüb müsste die Bank eigentlich auch die GV-Kosten für die Zustellung bezahlen. Außer es erfolgen danach noch weitere Zustellungen an andere Drittschuldner. Dann müsste der Bank ein aktuelles Forderungskonto übersandt und um Zahlung der weiteren Kosten gebeten werden.
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Anahid
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#3
02.12.2015, 09:05
Der Bank sind die Gerichtsvollzieherkosten bekannt und sie rechnet diese bei Ausgleich eines PfÜBs mit ein. Die sind also in der Regel in der Zahlung enthalten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Vorzimmerlöwe
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#4
02.12.2015, 09:26
Ok, besten Dank.
Ihr habt mir sehr geholfen
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)