ZV bei uGmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sunmove
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#1

01.12.2015, 09:49

Hallo zusammen,
folgendes Problem: Im März bekamen wir ein neues Mandat zur Eintreibung einer Forderung über 1.200,00 €. Die Schuldnerin war für mich eine Privatperson. Sie hatte auch bereits 500,00 € bezahlt und hatte schriftlich um Aufschub gebeten. Auf mein Mahnschreiben reagierte sie nicht. Ergo habe ich MB beantragt, gegen den sie Widerspruch eingelegt hat. Es ging also ins streitige Verfahren, mein Chef hat eine Anspruchsbegründung verfasst und es kam zu einem VU. Daraufhin wurde im Juli der GVZ losgeschickt. Monatelang passierte nichts, woraufhin ich letzte Woche eine Sachstandsanfrage startete. Das Ergebnis präsentierte mein Chef mir gestern 15 Minuten vor Feierabend mit den Worten "da haben Sie ja mal richtig Mist gebaut": Die Schuldnerin sei unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ... es handelt sich nämlich um eine uGmbH!" Seiner Meinung nach hätten wir jetzt einen Titel, mit dem wir die Wand tapezieren können und das wäre meine Schuld. Meine Frage(n) lauten nun: Mal abgesehen davon, dass er eine Anspruchsbegründung verfasst hat, wo ihm eigentlich instant hätte auffallen müssen, dass es sich eben NICHT um eine Privatperson handelt, wie sieht das nun rechtlich genau aus? Ist der Titel trotz Teilzahlung der Schuldnerin für'n Popo? Können wir ein erneutes MV starten gegen die uGmbH? Bin gerade echt durch den Wind und hatte eine richtig miese Nacht deswegen ... :sad: LG Sunmove
Maddien
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#2

01.12.2015, 09:52

Was soll eine "uGmbH" sein?
läuft...
:huch
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#3

01.12.2015, 10:02

Maddien hat geschrieben:Was soll eine "uGmbH" sein?
Das frage ich mich auch gerade. Was sagt denn das HR zur angeblichen Firma?
Und hat die Privatperson sich gegen die Vollstreckung gewehrt oder wohnt sie dort schlicht nicht?
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Sunmove
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#4

01.12.2015, 10:15

Das musste ich auch googeln: Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die kleine Variante der herkömmlichen GmbH.
Sunmove
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#5

01.12.2015, 10:17

Die Nr. mit der Anschrift: Mein Mahnschreiben ging dorthin, ihr anfängliches Schreiben mit der Bitte um Aufschub kam von dort, der MB ging dorthin, im VU steht diese Anschrift und jetzt ist sie laut GVZ dort nicht zu ermitteln, sondern eben nur diese uGmbH ...
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#6

01.12.2015, 10:24

Sunmove hat geschrieben:Das musste ich auch googeln: Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die kleine Variante der herkömmlichen GmbH.
Also handelt es sich um eine UG (haftungsbeschränkt). Eine uGmbH gibt es so nicht, das "haftungsbeschränkt" darf nicht abgekürzt werden.

Wie hat sie denn den Aufschub geschrieben, auf ihren Privatnamen oder ließ sich dabei die UG erkennen? Letztlich ist die Frage, ob man nicht versucht, gegen die Privatperson zu vollstrecken, rechtskräftig dürfte der Titel sein. Oder gibt es evtl. gar keine Person dieses Namens?
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katuscha
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#7

01.12.2015, 10:48

Seit wann gibt es diese uGmbH denn schon? Hast Du mal im Handeslregister nachgeschaut?

War es aus den Briefen ersichtlich, das hier für die uGmbH gehandelt wurde? Auf wen ist denn die ursprüngliche Rechnung ausgestellt?

Wenn alles über die Privatperson lief, dann würde ich eine EMA machen.
Sunmove
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#8

02.12.2015, 16:19

Erst einmal ganz lieben Dank für die schnellen Antworten :-). Da ich gestern frei hatte, konnte ich erst heute mir die Akte noch einmal genau vornehmen. Es ist in der Tat so, dass ihr Schreiben bzgl. Aufschub auf UG-Papier geschrieben wurde. Ganz klein im Briefkopf ist es zu erkennen. Da unser Mandant immer nur von der Frau XY sprach, die er täglich in ihrem Cabrio sehe, und auch ansonsten keinerlei Hinweis auf dem Briefpapier von wegen Geschäftsführer o. ä. zu finden ist, bin ich flux von Privatperson ausgegangen. Und wie bereits erwähnt: MB wurde ihr dorthin zugestellt, ihr Widerspruch kam von dort, im VU ist diese Anschrift verzeichnet etc. Ich habe das ganze heute noch einmal mit meinem Chef besprochen, der zwischenzeitlich auch wieder etwas "runter" gekommen ist und wir machen jetzt eine EMA und werden versuchen, gegen sie privat zu vollstrecken.
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Anahid
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#9

02.12.2015, 17:07

Öhm......Dein Chef soll mal die Füße auf den Teppich bringen. Ein uGmbH gibt es nicht und solange die Schuldnerin nicht eindeutig unter UG (haftunsgbeschränkt) aufgetreten ist, weder der Auftrag noch die Rechnung eine UG als Auftraggeber vermuten lassen, dann liegt von Dir mal überhaupt kein Fehler vor. Wenn überhaupt wäre hier an einen Fehler des Mandanten zu denken und wenn dieser aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich gewesen wäre, hätte der Fehler - wie Du richtig sagst - spätestens Deinem Chef bei Abfassung der Anspruchsbegründug auffallen müssen. Aber das alles ist total unerheblich, da Du einen vollstreckbaren Titel hast, der rechtskräftig ist und damit die Schuldnerin mit ihrem persönlichen Vermögen haftet. Von daher sollte Dir Dein Chef mal auf die Schulter klopfen, denn dass eine UG (haftungsbeschränkt) leider sehr oft vermögenslos ist, sollte ihm ja wohl bekannt sein. Dass er dann mit dem Titel die Wand tapezieren kann, weil es keine persönlich haftenden Gesellschafter gibt und die Einlage bei den meisten UG´s sage und schreibe 1,00 € beträgt, sollte er als Rechtsanwalt wohl auch wissen. Etwas besseres, als einen Titel gegen eine Privatperson zu erstreiten, kann Eurem Mandanten daher gar nicht passieren.

Wenn unter der Anschrift eine UG ansässig ist, hast Du mal unter http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de geguckt? Eine UG muss im Handelsregister eingetragen sein. In vielen Fällen ist der Geschäftsführer der UG identisch mit dem Gesellschafter. Wenn Deine Schuldnerin Geschäftsführerin dieser UG ist, hast Du vielleicht noch eine Möglichkeit, falls die Einwohnermeldeamtsanfrage nichts bringt, über die Gesellchafterliste des Handelsregisters die tatsächliche Privatanschrift der Schuldnerin zu erfahren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sunmove
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#10

07.12.2015, 15:03

Danke Anahid, Deine Worte sind wirklich aufbauend :-) Die EMA ist gemacht und die aktuelle Privatanschrift der Dame bekannt. Des weiteren habe ich so herausbekommen, dass die Gute 2013 Inso eröffnet hat. Weiterhin habe ich ihren ehemaligen Vermieter kennengelernt, dem sie noch diverse Mieten schuldet, da sie sich bei einer Nacht- und Nebelaktion aus dem Staub gemacht hat. Diese Mieten seien zur Tabelle angemeldet. Die UG unter der MB-Anschrift hat nun eine andere Geschäftsführerin, sie ist aber vertretungsberechtigt. Da Frau XY in Insolvenz ist, macht ein weiterer Vollstreckungsversuch zunächst mal keinen Sinn denke ich. Vielleicht kann man Antrag auf Restschuldversagung beim Inso-Gericht stellen? Das dürfte sie zumindest wachrütteln und wer weiß, vielleicht ... ?
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