GV hat Titel versehentlich an Schuldner ausgehändigt
Verfasst: 27.11.2015, 15:19
Hallo Zusammen!
Folgendes: Die von uns beauftragte GV.in hat versehentlich den Titel an den Schuldner ausgehändigt, obwohl die Forderung überhaupt nicht nicht bezahlt war. Sie hatte lediglich ZV-Auftrag wegen eines Teilbetrages erhalten. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, hat sie versucht, den Titel vom Schuldner zurückzufordern, was natürlich nicht gelang. Folglich habe ich eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Dafür mußten wir € 20,00 beim Gericht bezahlen.
Urplötzlich jedoch hat die GV.in uns den Titel wieder zugeschickt. Offenbar hat der Schuldner ihn dann doch noch zurückgegeben.
Jetzt habe ich die GV.in angeschrieben und um Erstattung der von uns gezahlten € 20,00 gebeten. Die wären ja nicht notwendig gewesen, wenn sie nicht versehentlich den Titel ausgehändigt hätte.
Aber auch nach 2maligem Anschreiben kommt von der GV.in keine Reaktion. Ich sehe aber nicht ein, daß wir das einfach so auf sich beruhen lassen.
Welche Handhabe habe ich denn jetzt gegen die GV.in?? Weiß das jemand?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Folgendes: Die von uns beauftragte GV.in hat versehentlich den Titel an den Schuldner ausgehändigt, obwohl die Forderung überhaupt nicht nicht bezahlt war. Sie hatte lediglich ZV-Auftrag wegen eines Teilbetrages erhalten. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, hat sie versucht, den Titel vom Schuldner zurückzufordern, was natürlich nicht gelang. Folglich habe ich eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Dafür mußten wir € 20,00 beim Gericht bezahlen.
Urplötzlich jedoch hat die GV.in uns den Titel wieder zugeschickt. Offenbar hat der Schuldner ihn dann doch noch zurückgegeben.
Jetzt habe ich die GV.in angeschrieben und um Erstattung der von uns gezahlten € 20,00 gebeten. Die wären ja nicht notwendig gewesen, wenn sie nicht versehentlich den Titel ausgehändigt hätte.
Aber auch nach 2maligem Anschreiben kommt von der GV.in keine Reaktion. Ich sehe aber nicht ein, daß wir das einfach so auf sich beruhen lassen.
Welche Handhabe habe ich denn jetzt gegen die GV.in?? Weiß das jemand?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!