Ich habe, um Gesellschaftsanteile zu pfänden, einen PfÜB beantragt, der dann auch der Gesellschaft zugestellt wurde. Dann habe ich nach einiger Zeit bei dem GV angerufen und gefragt, was denn die Pfändung macht und er meinte, dafür sei er nicht zuständig, hier müsse der Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners beauftragt werden, er war nur für die Zustellung des PfÜB an die Gesellschaft zuständig. So, wie geht das nun weiter?
Ein PfÜB fällt ja nun laut ihm raus, weil ich ja bei dem Schuldner direkt pfänden lassen muss, und kein Drittschuldner in dem Moment im Raum steht laut GV. Aber wie packe ich das in einen Zwangsvollstreckungsauftrag? Irgendwie verwirrt mich das Ganze
Pfändung Gesellschaftsanteile
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Ich versteht Deinen Beitrag ehrlich gesagt grad nicht. Ein PfÜB ist sowohl an den Drittschuldner (Gesellschaft) als auch an den Schuldner zuzustellen. Der von Dir angerufene GV ist wohl nur für die Zustellung an den Drittschuldner zuständig. Normal wird dann aber der PfÜB zur Zustellung an den Schuldner von ihm an den zuständigen GV weitergeleitet. Was hat das ganze mit Zwangsvollstreckungsauftrag etc. zu tun???
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Ich verstehe den Beitrag ehrlich gesagt auch nicht.....,
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Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Dieser wurde von dem Gericht dem Gerichtsvollzieher weitergeleitet, der diesen dann an den Drittschuldner zugestellt. Ich habe dann irgendwann angerufen und gefragt, was denn die Pfändung macht. Daraufhin kam von ihm "Dafür bin ich nicht zuständig, ich hab nur an den Drittschuldner zugestellt, für die Pfändung der Gesellschaftsanteile müssen Sie den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners beauftragen". Also muss ich ja nun direkt an den Schuldner rantreten.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit Angabe der Gesellschaft als Drittschuldner ist ja scheinbar nicht richtig, weil anscheinend ja ein Gerichtsvollzieher zum Schuldner muss. Da dachte ich dann, wäre nun der Weg, um direkt an den Schuldner zu kommen, ein ZV-Auftrag. Ich hab selbst überhaupt keine Ahnung warum das so ein komplizierter Mist ist. Ich dachte ehrlich gesagt, dass die Pfändung beim Drittschuldner vorgenommen wird und die Verwertung dann auch stattfindet. Aber dem ist ja wohl nicht so.
Ich brauche also die Auskunft des Drittschuldners über die Gesellschaftsanteile, muss diese Info an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners weitergeben und dann pfändet und verwertet die unmittelbar beim Schuldner? Versteh ich auch nicht so ganz.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit Angabe der Gesellschaft als Drittschuldner ist ja scheinbar nicht richtig, weil anscheinend ja ein Gerichtsvollzieher zum Schuldner muss. Da dachte ich dann, wäre nun der Weg, um direkt an den Schuldner zu kommen, ein ZV-Auftrag. Ich hab selbst überhaupt keine Ahnung warum das so ein komplizierter Mist ist. Ich dachte ehrlich gesagt, dass die Pfändung beim Drittschuldner vorgenommen wird und die Verwertung dann auch stattfindet. Aber dem ist ja wohl nicht so.
Ich brauche also die Auskunft des Drittschuldners über die Gesellschaftsanteile, muss diese Info an den Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners weitergeben und dann pfändet und verwertet die unmittelbar beim Schuldner? Versteh ich auch nicht so ganz.