Mietkaution gepfändet DS "wehrt" sich was ist mit PfÜb
- Anahid
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Es geht hier nicht um die Drittschuldnererklärung; die liegt, wenn ich mich richtig erinnere, doch vor; es soll das Schicksal der Mietkaution in Erfahrung gebracht werden. Und wenn da der Drittschuldner nicht reagiert, würde ich den jetzt anschreiben und zur Zahlung der gepfändeten Forderung bis zum .... auffordern, da er auf die Schreiben nicht reagiert und aufgrund der Mitteilung der Post davon auszugehen ist, dass das Mietverhältnis keinen Bestand mehr hat. Und wenn er nicht zahlt, kannst Du das gerichtlich geltend machen.
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Danke "..." und Anahid! Okay, dann werde ich den Drittschuldner noch ein viertes Mal zur Zahlung auffordern, und zwar mit E/R inklusive Übergabe nur an denjenigen persönlich. Puh, dusseliger Drittschuldner, der vermutlich den Schuldner unterstützt, sowie dusselig-arroganter (zumindest früherer) RA von ihm kosten extrem viel Zeit. Mal sehen, wie es weiter ablaufen wird.
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- Anahid
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Hast Du mal auf die vorliegende EMA verwiesen und damit um Auskunft gebeten, ob das Mietverhältnis noch besteht?
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- paralegal6
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Vermieter rechnen ja meistens erstmal ihre eigenen Forderungen auf