Mietkaution gepfändet DS "wehrt" sich was ist mit PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

18.11.2015, 14:24

Folgender Sachverhalt:

Schuldner gibt im Vermögensverzeichnis an, dass er eine Mietkaution geleistet hat. und es ist auch angekreuzt, dass die Mietkaution nicht durch einen Dritten geleistet wurde.

Jetzt meldet sich der DS (nach mehreren Aufforderungen) und behauptet, dass die Kaution seinerzeit von einem Dritten bezahlt wurde, und dieser nach Auszug das Geld bekommt. Der Schuldner hätte keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution.

Außerdem hätte der Drittschuldner selbst Forderungen in Höhe von X gegen den Schuldner.

Er gibt an: Es besteht keine Forderung, daher auch keine Pfändung möglich.


So jetzt meine Frage, ich bin ja der Meinung, dass uns in diesem Zusammenhang egal sein kann, wer die Kaution geleistet hat, also die Kautionsrückzahlung sehr wohl wirksam gepfändet wurde.

Auch der angebliche Anspruch des Drittschuldners in Höhe von X EUR interessiert mich nicht, sofern dies nicht aus dem Mietverhältnis resultiert.

Muss ich denn nun irgendwas veranlassen, dass bei einem eventuellen Auszug des Mieters wir eine Abrechnung erhalten und den sich daraus ergebenden Erstattungsbetrag?

Oder bin ich auf dem Holzweg und der PfÜb ist aufgrund der Angaben des DS nun wirkungslos?
Maddien
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#2

18.11.2015, 14:28

Die Auskunft des DS dürfte mE als "wird nicht anerkannt" auszulegen sein. Eine weitere Auskunftspflicht hat der DS nicht.

vgl. http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die ... ung-351187
läuft...
:huch
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#3

18.11.2015, 14:36

:thx Auch wenn ich das gar nicht hören wollte :pfeif ;)

Es gibt hier einfach so viele Anhaltspunkte, dass vermutet wird, dass hier gemauschelt wird, und da wollen wir eigentlich nicht so "kampflos" aufgeben.
samsara
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#4

18.11.2015, 15:05

Du könntest nachbessern lassen, weil die Angaben im VZ bezüglich der Kaution nicht richtig sind. Ob es sich lohnt, ist die andere Frage.

Es macht aber generell wenig Sinn, die Kaution zu pfänden, da oftmals die Vermieter Gegenansprüche haben und aufrechnen und sei es nur, weil der Mieter, der auszieht, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat und die Kaution dann dafür verwendet wird (hab das auch mal in irgendeinem Fachbuch gelesen).
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#5

18.11.2015, 15:41

samsara hat geschrieben:
Es macht aber generell wenig Sinn, die Kaution zu pfänden, da oftmals die Vermieter Gegenansprüche haben und aufrechnen und sei es nur, weil der Mieter, der auszieht, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat und die Kaution dann dafür verwendet wird (hab das auch mal in irgendeinem Fachbuch gelesen).
Darauf hatte ich schon hingewiesen, die Kaution sollte trotzdem gepfändet werden.

An die Nachbesserung hatte ich auch schon gedacht, aber wie du sagst, ich bezweifle, dass das was bringt, denn dann gibt er ja höchstens an, dass er die Kaution nicht gezahlt hat und das bringt mir ja nichts.
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#6

28.06.2023, 16:56

Maddien hat geschrieben:
18.11.2015, 14:28
Eine weitere Auskunftspflicht hat der DS nicht.

vgl. http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die ... ung-351187
Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings anders gelagert. Der DS (eine Privatperson) hatte den Pfüb nicht verstanden, und sich deswegen an einen RA gewandt. Der schrieb, die Forderung würde nicht anerkannt werden. Aber das Mietkonto besteht, nur die Auszahlung ist natürlich noch nicht fällig, da das Mietverhältnis noch besteht. Jedenfalls habe ich den RA erst einmal "aufgeklärt" über die Pfändung.

Jetzt habe ich über eine Bonitätsauskunft und danach eingeholte EMA mitbekommen, dass die Schuldnerin seit zwei Jahren unter einer anderen Anschrift gemeldet ist. Die Adresse hatte sie ein paar Jahre vorher schon einmal. Ich vermute fast, dass dies ein Pseudo-Postadresse ist, weil dort mit ziemlicher Sicherheit nur Kleingärten liegen. Deswegen hatte ich den Vermieter angeschrieben. Ich bat ihn um Auskunft, ob das Mietverhältnis zwischen ihm und der Schuldnerin noch besteht. Sollte dies nicht bestehen, bat ich ihn um Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution, falls noch etwas übrig sein sollte. Aber: Obwohl ich ihn mehrfach anschrieb, bekam ich keine Antwort, obwohl ich ihm zuletzt mit rechtlichen Maßnahmen (ohne genaue Beschreibung) drohte.

Ist der DS hierzu auch nicht zur weiteren Auskunft verpflichtet, obwohl ggf. das Mietverhältnis nicht mehr besteht? Und gibt es dazu überhaupt irgendeine rechtliche Möglichkeit, ihn dazu zu zwingen? Die DS-Erklärung hatte er ja abgegeben, weshalb eine Klage deswegen natürlich nicht möglich ist. Kann das AG, das den Pfüb erließ, diesbezüglich etwas veranlassen? Oder kann ich einen GVZ deswegen zu ihm schicken? Ich befürchte jedoch, dass es hier keine rechtliche Möglichkeit gibt, oder?
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#7

28.06.2023, 22:03

"Der schrieb, die Forderung würde nicht anerkannt werden. Aber das Mietkonto besteht, nur die Auszahlung ist natürlich noch nicht fällig, da das Mietverhältnis noch besteht." Also was ist nun aktuell... der DS hat nicht anerkannt oder ist sich jetzt doch nicht sicher? Wenn abgelehnt, dann wohl Ende Gelände: https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... iert%20hat. :( Drittschuldnerklage bliebe noch
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#8

29.06.2023, 11:15

Nachdem ich dem RA den Pfüb erklärt habe, wurde die Forderung meiner Meinung nach anerkannt. Der RA war schlicht unfähig, diesen zu verstehen.

Denn im ersten Schreiben schrieb er "Das Konto, das Sie für die angeblich Forderung Ihres Auftraggebers gepfändet haben, ist ein Treuhandkonto, ... Da das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, besteht in keinem Fall ein Anspruch der Frau ... auf Rückzahlung.". Mit "angebliche Forderung" meint er die titulierte Forderung meines Mandanten. Ich als Nichtjuristin erklärte ihm also, was im Pfüb mit "angebliche Forderung" wirklich gemeint ist, nämlich die Mietkaution. Außerdem klärte ich ihn auf, dass die Forderung der Mieterin sehr wohl besteht, aber noch nicht fällig ist.

Seine drei Antworten:
"Ob die Forderung Ihres Auftraggebers besteht, kann ich für meinen Mandanten nicht beurteilen. Die Seite 1 zählt zwar Titel auf. Diese liegen mir jedoch nicht vor. Das Wort 'angeblich' sollte die Forderung nicht bestreiten." Sprich: Er hat immer noch nicht verstanden, was mit der angeblichen Forderung gemeint ist - als Anwalt!

"Eine fällige Forderung der Frau ... gegen meinen Mandanten kann derzeit nicht anerkannt werden. Mein Mandant ist derzeit nämlich nicht bereit, aus dem Kautionsguthaben an Frau ... und damit an Ihren Auftraggeber Zahlung zu leisten." Dabei hatte ich ihm erklärt, dass natürlich die Forderung noch nicht fällig ist, sondern erst bei Ende des Mietverhältnisses, und dass er zunächst bestehende Forderungen gegen sie damit verrechnen darf, bevor der Rest (falls er besteht), an meinen Mandanten zu zahlen ist.

"Ich habe meinem Mandanten darüber informiert, dass die Pfändung für Ihren Auftraggeber rangwahrend ist, fortwirkt und allen späteren Pfändungen vorgeht." Sprich: Obwohl er es nicht wortwörtlich schreibt, wird die gepfändete Forderung (Mietkaution) anerkannt.

Damit wurde die Drittschuldnererklärung abgegeben. Aber falls das Mietverhältnis tatsächlich beendet wurde, die Schuldnerin sich also nicht nur gegenüber dem EMA umgemeldet hat, hätte er mir zumindest schreiben müssen, dass er die Kaution mit eigenen Forderungen abgerechnet hat, und nichts für meinen Mandanten übrig blieb. So eine Nachricht bekam ich aber bis heute nicht. Und jetzt?
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#9

29.06.2023, 11:18

Mir fällt gerade noch etwas dazu ein: Kann man dies eventuell der RA-Kammer melden, weil der RA unfähig ist, den Pfüb und damit die Drittschuldnererklärung für seinen Mandanten zu melden? Denn vielleicht ging der DS erneut zu seinem RA, der ihm riet, nicht auf meine Post zu antworten? :pfeif
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#10

29.06.2023, 12:22

also das nenne ich mal unfähig. Ob das reicht für eine Kammerbeschwerde :kopfkratz. Vielleicht mal auf das Werk Zwangsvollstreckung für Anfänger verweisen :pfeif
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