Bankverbindung Schuldner ausfindig machen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janne
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#1

16.11.2015, 17:28

Hey ihr Lieben,

ich brauche mal Eure klugen Köpfe.

Wir haben einen Schuldner von dem wir wissen, dass der einen Internetshop (z.B. ebay) betreibt. Wir haben dort auch Testkäufe erledigt...nur leider bietet er ausschließlich den Zahlungsverehr über PayPal an, schickt eine Rechnung mit, worauf jedoch seine eigene Kontoverbindung nicht ausgewiesen ist.

Habt ihr ne Idee wie wir an die Kontoverbindung rankommen könnten? Ich habe auch schonmal von einer "Pfändung ins Blaue" gehört, aber irgendwie auch dass diese nicht erlaubt sein soll?

Da die Übermittlung per PayPal anonym erfolgt können wir auf diesem Wege jedenfalls nichts einsehen :sad:
Ernie

#2

16.11.2015, 18:09

Wenn sich aus dem Internetauftritt nichts Hilfreiches ergibt, dann pfände doch sein Konto bei Paypal. Es gibt hier im Forum einige Beiträge dazu.
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Laska
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#3

16.11.2015, 19:09

Ich würde einen ZV-Auftrag erteilen mit dem Antrag auf Erteilung von Drittauskünften (das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 der AO).
Liebe Grüße

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Sonnenkind
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#4

16.11.2015, 19:37

Wann hat eurer Schuldner zuletzt das Vermögensverzeichnis abgegeben?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Janne
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#5

17.11.2015, 10:32

hallo Sonnenkind,

ich verstehe nicht was Du meinst, wir sind noch garnicht gegen den Schuldner vorgegangen von daher weiß ich auch nicht wann er zuletzt das Vermögensverzeichnis abgegeben hat?


Hallo Ernie,

danke für den Tipp! Dann werde ich mal auf die Suche gehen und schauen, ob ich etwas passendes finde :)


Hallo Laska,

ich mache die ZV leider immer nur vertretungsweise...von daher bin ich mit Deinem Beitrag leider etwas überfordert. Verstehe ich das richtig, dass ich im Pfüb dann angebe, dass ich auch die Erteilung von Drittauskünften haben möchte? Wie läuft sowas denn genau ab?


LG
MiaZ
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#6

17.11.2015, 10:48

nein - Drittstellenauskünfte "funktionieren nur bei einem Antrag auf Abgabe der VAK....und auch nur wenn du eine Forderung über 500,00 EUR vollstreckst!
Janne
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#7

17.11.2015, 15:51

Hallo MiaZ,

ich hatte ja schon darauf verwiesen, dass ich mich in der ZV nicht besonders gut auskenne... Was bedeutet ein Antrag auf Abgabe der VAK? Unsere Forderungen liegen über 500,00 EUR.
samsara
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#8

17.11.2015, 15:53

Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft (vormals eidesstattliche Versicherung).
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Adora Belle
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#9

17.11.2015, 15:54

Das heißt Vermögensauskunft. Entspricht der eidesstattlichen Versicherung, noch früher Offenbarungseid genannt. Soll dazu dienen, dass der Schuldner seine Verhältnisse offenlegt, unter anderem auch seine Kontoverbindungen. Damit Ihr als Gläubiger seht, ob/wo was zu holen ist.

Habt Ihr überhaupt schonmal versucht zu vollstrecken?
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#10

17.11.2015, 16:04

Adora Belle hat geschrieben: Habt Ihr überhaupt schonmal versucht zu vollstrecken?

Guggste #5 ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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