Unterhaltspfüb wg. Rückstand und lfd. Unterhalt
Verfasst: 12.11.2015, 19:15
Hallo, Ihr Lieben,
nach langer Zeit soll ich einen Unterhaltspfüb bearbeiten wg. Rückstand und lfd. Unterhalt.
Ich habe unter I. den Unterhaltsrückstand ins Formular eingetragen. Fälligkeit des Betrages XX wäre der 3.11. gewesen.
Muss ich jetzt unter II. nochmal alles ausfüllen? Es handelt sich um einen monatlich festen Unterhaltsbetrag (nachehelicher Unterhalt). Wenn ja, sage ich dann lfd. Unterhalt ab 04.12.??? Stelle ich damit dann sicher, dass der laufende, künftige Unterhalt auch gepfändet wird? Außerdem ist der Ex-Ehegatte unter II. gar nicht vorgesehen.
Oder erübrigt sich ein Eintrag unter II., wenn ich I. ausgefüllt habe?
Ich bin echt ratlos und für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank und schönen Feierabend.
nach langer Zeit soll ich einen Unterhaltspfüb bearbeiten wg. Rückstand und lfd. Unterhalt.
Ich habe unter I. den Unterhaltsrückstand ins Formular eingetragen. Fälligkeit des Betrages XX wäre der 3.11. gewesen.
Muss ich jetzt unter II. nochmal alles ausfüllen? Es handelt sich um einen monatlich festen Unterhaltsbetrag (nachehelicher Unterhalt). Wenn ja, sage ich dann lfd. Unterhalt ab 04.12.??? Stelle ich damit dann sicher, dass der laufende, künftige Unterhalt auch gepfändet wird? Außerdem ist der Ex-Ehegatte unter II. gar nicht vorgesehen.
Oder erübrigt sich ein Eintrag unter II., wenn ich I. ausgefüllt habe?
Ich bin echt ratlos und für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank und schönen Feierabend.