Unterhaltspfüb wg. Rückstand und lfd. Unterhalt

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Wiedereinsteigerin74
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#1

12.11.2015, 19:15

Hallo, Ihr Lieben,

nach langer Zeit soll ich einen Unterhaltspfüb bearbeiten wg. Rückstand und lfd. Unterhalt.

Ich habe unter I. den Unterhaltsrückstand ins Formular eingetragen. Fälligkeit des Betrages XX wäre der 3.11. gewesen.

Muss ich jetzt unter II. nochmal alles ausfüllen? Es handelt sich um einen monatlich festen Unterhaltsbetrag (nachehelicher Unterhalt). Wenn ja, sage ich dann lfd. Unterhalt ab 04.12.??? Stelle ich damit dann sicher, dass der laufende, künftige Unterhalt auch gepfändet wird? Außerdem ist der Ex-Ehegatte unter II. gar nicht vorgesehen.

Oder erübrigt sich ein Eintrag unter II., wenn ich I. ausgefüllt habe?

Ich bin echt ratlos und für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank und schönen Feierabend.
Perle
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#2

13.11.2015, 09:34

Richtig, bei I. gibst du den Unterhaltsrückstand bis heute ein. Der laufende Unterhalt ab 01.12.15 gibst du entweder bei II. oder bei III. ein. Das kommt drauf an, wie dein Titel aussieht. Wenn du einen festen Betrag hast, also z. B. 300,00 € dann bei II. wenn du dynamisierten Unterhalt hast, also 100 % der Tabelle bla bla, dann bei III. Du kreuzt Ehegattenunterhalt laufend ab 01.12.15 jeden Monat an. Wichtig ist, dass du hier laufend ab ankreuzt und ausfüllst, dann ist der laufende Unterhalt gepfändet.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
Wiedereinsteigerin74
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#3

13.11.2015, 20:44

Vielen Dank und schönes Wochenende!
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