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RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 19:44
von Sugar86
Hallo zusammen,

bislang hatte ich immer nur einen Drittschuldner. In einer Unterhaltssache wird der per Beschluss festgesetzte Unterhalt nicht bezahlt. Ich will diesbezüglich nun einen Pfüb mit mehreren Drittschuldnern (Arbeitgeber, Versorgungskammer - Schuldner erhält hier monatliche Zahlungen und Kontopfändung) machen.

Wie berechnen sich hier dann die Anwaltskosten?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Re: RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 20:39
von Laska
Hallo,

auch bei mehreren DS erhöht sich die Gebühr nicht und bleibt bei 0,3. Die ZV-Gebühr erhöht sich nur bei mehreren Schuldnern. ;)

Re: RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 22:20
von tweetyS
Laska hat geschrieben:Hallo,

auch bei mehreren DS erhöht sich die Gebühr nicht und bleibt bei 0,3. Die ZV-Gebühr erhöht sich nur bei mehreren Schuldnern. ;)

Richtig, bei mehreren DS erhöht sich die Gebühr nicht.

Aber meintest Du nicht, dass sich die Gebühr bei mehreren GLÄUBIGERN erhöht? (Wobei ich mir da auch nicht sicher bin.) Bei mehreren SCHULDNERN erhöht sich die Gebühr nicht.

Re: RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 22:43
von Laska
Ich meine, für z. B. 2 Schuldner entsteht die Gebühr 2 x. ;)

Re: RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 22:46
von tweetyS
Das ist dann aber keine Erhöhungsgebühr. ;)

Re: RA-Geb. bei Pfüb mit mehreren Drittschuldnern

Verfasst: 10.11.2015, 22:48
von Laska
Jepp, habe mich missverständlich ausgedrückt. :patsch