Festgestellte Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

26.07.2007, 09:28

Hallo,
meine Frage ist folgende: was mache ich mit einem Schreiben vom Gericht in dem man uns informiert, dass die angmeldete Forderungen (zu Insotabelle) festgestellt worden sind. Muss man jetzt etwas veranlassen oder ist das einfach zu info ? Festgestellt heißt ja noch nicht, dass wir das wir das Geld ausbezahlt bekommen oder ?

Viele Grüße und danke ! Bin überigens ganz neu hier.

Ina
Heidi
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#2

26.07.2007, 09:36

genau richtig, dass Schreiben bedeutet, dass der Inso-Verwaltung keine Einnwände gegen die Forderung hat und dass die Forderung berücksichtigt wird, falls es zu einer Ausschüttung kommt.

Gruß Heidi
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Curry
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#3

26.07.2007, 09:36

Ich denke, dass du jetzt nichts weiter machen musst. Du musst halt warten, bis vom Insolvenzverwalter die Mitteilung kommt, wieviel ausgezahlt wird. Und das kann dauern.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

26.07.2007, 09:42

Willkommen erst einmal.
Du musst nichts tun. Es bleibt nun abzuwarten, wann Ihr ausgezahlt werdet durch den Insoverwalter.
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Sunny
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#5

26.07.2007, 10:10

Ich stimme Stine zu. Einfach abwarten, bis was vom Inso-Verwalter kommt.

BTW: Herzlich Willkommen auch von mir. ;-)
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spitzi192
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#6

26.07.2007, 10:53

Wenn überhaupt was kommt. sollte das Verfahren mangels Masse oder ohne Quotenzahlungen eingestellt werden, dann wirst du als Gläubiger nicht informiert, also ab und zu mal im Internet nach Beschlüssen gucken oder beim InsV nachfragen.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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