Streitwert für ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vinya
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#1

09.11.2015, 11:45

Ich hab hier mal wieder einen Knoten im Hirn...

Ist eine Mahnsache, MB und VB wurden beantragt, der Schuldner zahlte zwischendurch immer mal ein bissel was, aber ohne sich groß zu melden von wegen "ja, Sie bekommen Ihr Geld, aber in Raten", weswegen mein Chef einfach weitermachte. Letztendlich haben wir mit dem VB einen ZV-Auftrag an den GV geschickt. Kurz danach hat der Schuldner wohl nochmal was bezahlt, was uns die Mandantin leider nicht mitteilte...

Nun kam von der GVin ein Schreiben mit den vom Schuldner nachgewiesenen Zahlungen und der Aufforderung an uns, wir sollen ihr eine Forderungsaufstellung schicken. Das hab ich soweit durch, wir benutzen keine Anwaltssoftware, ich hab das also alles per Hand ausgerechnet mit jeweiligen Zinsen usw.

Meine Frage jetzt, wenn ich unsere Gebühr für den ZV-Auftrag in die Forderungsaufstellung reinschreibe, was nehme ich da als Streitwert? Die offene Forderung zum Zeitpunkt, als wir den ZV-Auftrag abgeschickt hatten oder den jetzt nach der letzten Teilzahlung tatsächlich noch offenen Betrag?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Pepples
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#2

09.11.2015, 11:49

Die Forderung, die zum Zeitpunkt des ZV-Auftrages tatsächlich noch offen stand. ;)
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sunny84
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#3

09.11.2015, 11:54

:zustimm
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vinya
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#4

09.11.2015, 12:23

:thx

Ist ja auch logischer, beim Aufschreiben in die Forderungsaufstellung + Zinsen wurde es mir dann auch plötzlich klar... :nachdenk
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