Haftbefehl - was nun tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
aaradya
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 23.05.2010, 18:11
Beruf: Refa seit 07/13

#1

09.11.2015, 07:46

Ich habe zum ersten Mal einen Haftbefehl nach erfolgloser Abnahme der VA vom Gericht bekommen. - Was muss ich denn nun tun?
Ich gehe davon aus an den GV mit den Vollstreckungsunterlagen schicken...gibt es da noch ein Formular, dass da zu getan werden muss?

Und das ganze gleich Montag morgen.... :oops:
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#2

09.11.2015, 07:52

Guten Morgen,

du musst die Vollstreckungsunterlagen wieder an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und diesen mit der Verhaftung beauftragen. Und vielleicht solltest du euren Mustertext überarbeiteten, dass der Haftbefehl nach Erlass wieder an den zuständigen Gerichtsvollzieher geschickt wird, der dann mit der Verhaftung beauftragt wird. So spart man sich diesen Zwischenschritt!
aaradya
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 23.05.2010, 18:11
Beruf: Refa seit 07/13

#3

09.11.2015, 08:08

Ich hatte gar keinen Text. Im ZV Antragsformular hatten wir das so angekreuzt, wenn kein Erfolg bei Vollstreckung bzw. Abnahme der VA, dass Haftbefehl erlassen wird.
;)
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#4

09.11.2015, 08:30

Ah, ok. Wir haben (noch kein) Formular sondern Text. ;-)
Benutzeravatar
Isis90
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 26.07.2012, 11:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Wiegendorf
Kontaktdaten:

#5

09.11.2015, 08:35

Hattest du auch das Kreuz gesetzt, dass der HB nach Erlass direkt weitergeleitet werden soll zum zuständigen GVZ? ;) Hatte ich auch schon mal vergessen und deswegen jetzt immer im Muster schon angekreutzt
I tried to act normal...
3 WORST 5 MINUTES OF MY LIFE!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#6

09.11.2015, 08:37

Das zweite Kreuz wird aber von den Gerichten auch manchmal einfach ignoriert *grummel*
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
aaradya
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 23.05.2010, 18:11
Beruf: Refa seit 07/13

#7

09.11.2015, 09:29

Danke Euch. DAs heißt ich schicke den Haftbefehlt mit VZ Unterlagen mit nem Kurzbrief und der Bitte um Durchsetzung an den GV - mehr muss ich jetzt erstmal nicht machen, oder?
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#8

09.11.2015, 09:31

@Isis90: bekommst du das Formular über das Programm oder füllst es manuell aus?
Benutzeravatar
Isis90
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 26.07.2012, 11:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Wiegendorf
Kontaktdaten:

#9

09.11.2015, 09:51

Wir sollen hier manuell ausfüllen, will der Chef so. Auch wenn keiner weiß wieso...
I tried to act normal...
3 WORST 5 MINUTES OF MY LIFE!
Benutzeravatar
Whoville
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 09.07.2014, 15:51
Beruf: Notarfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: hoch im Norden

#10

09.11.2015, 10:17

Ok, dann bin ich beruhigt. Ich dachte schon, ich bin zu blöd, das Formular zu finden... ;-)
Antworten