Teilzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
ButlerJames
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 15.10.2015, 12:21
Beruf: Refa
Wohnort: Köln

#1

03.11.2015, 12:01

Liebe Welt der Refas,

wie formuliert ihr Eure Teilzahlungsvereinbarungen.

VG
:patsch
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#2

03.11.2015, 12:11

Vorschlag?
läuft...
:huch
Benutzeravatar
ButlerJames
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 15.10.2015, 12:21
Beruf: Refa
Wohnort: Köln

#3

03.11.2015, 12:13

Ja ich hätte gerne Eure Vorschläge ;)

Bin auf der Suche nach einer guten Formulierung. Wir haben hier keine Software und ich formuliere gerade selbst rum ;)
:patsch
Benutzeravatar
JJJ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 21.04.2010, 14:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#4

03.11.2015, 12:23

Gemeint war wohl eher, dass Du mal selbst einen Vorschlag machst, wie Du es formulieren würdest. Dann kannst Du evtl. Verbesserungsvorschläge erwarten. ;)
:wink1 Unser größter Ruhm liegt nicht darin, niemals zu fallen, sondern jedesmal wieder aufzustehen, wenn wir gescheitert sind. 8)
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

03.11.2015, 12:24

AdeleSteinberg hat geschrieben: ich formuliere gerade selbst rum ;)
Dann stell´ doch mal Deinen Vorschlag rein.
Benutzeravatar
ButlerJames
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 15.10.2015, 12:21
Beruf: Refa
Wohnort: Köln

#6

03.11.2015, 12:35

Bin damit noch nicht fertig...

aber seht selbst:

wird folgende Teilzahlungsvereinbarung geschlossen:

1. Der Schuldner verpflichtet sich den Anspruch der Gläubigerin aus Entgeltfortzahlung in Höhe von 7.928,60 € ab dem 15.11.2015 in monatlichen Raten á 50,00 € zu begleichen.

2. Die Raten sind jeweils zum 15. eines jeden Monats auf das nachfolgend benannten Konto der Bevollmächtigten der Gläubigerin, zu zahlen:

XY

3. Sollte der Schuldner mit einer Rate mehr als 7 Tage in Verzug geraten, so wird mit sofortiger Wirkung der Gesamtbetrag in Höhe von 7.928,60 € fällig.
:patsch
Benutzeravatar
ButlerJames
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 15.10.2015, 12:21
Beruf: Refa
Wohnort: Köln

#7

03.11.2015, 12:36

Weiter bin ich noch nicht gekommen. Deshalb wäre ich über Anmerkungen sehr dankbar.
:patsch
tiko73

#8

03.11.2015, 21:52

Kostenübernahme für die TZV durch den SU?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

04.11.2015, 09:32

Verzinsung bei Zahlungsverzug?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#10

04.11.2015, 09:34

Und es kann bei Verzug wohl nur der jeweils noch offene Betrag fällig gestellt werden.
läuft...
:huch
Antworten