Bank als Schuldner - vorläufiges Zahlungsverbot?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#1

28.10.2015, 22:46

Hallo zusammen,

vielleicht hatte hier ja jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.

In einem Fall gegen eine Bank wegen Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr lief es so ab: Schreiben an die Bank, dieses wurde ignoriert, Mahnbescheid, Widerspruch, gerichtliches Verfahren, AU. KFB liegt noch nicht vor. Aufgrund von AU zur Zahlung aufgefordert. Ein ganz geringer Teilbetrag wurde gezahlt. Nochmal ein nettes Schreiben an die gegnerischen Bevollmächtigten im September, bis heute keine Reaktion und kein weiterer Zahlungseingang.

Jetzt habe ich die Akte auf den Tisch bekommen und soll den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicken, mit welchem der Bank untersagt werden soll an Kunden Geld auszuzahlen. So hat es der Sachbearbeiter auf der Akte verfügt.

Meine Gedanken waren, dass man zunächst mal auf den KFB warten können bevor man den Gerichtsvollzieher losschickt und bis dahin die Gegenseite mal wieder zur Zahlung auffordert... Und mein größtes Problem: ich kenne das vorläufige Zahlungsverbot nur so, dass man dieses gegenüber einem Drittschuldner ausspricht, wenn man einen PÜ hat. Davon will der Sachbearbeiter nichts wissen, ich solle verfahren wie verfügt.

Also meine Frage: kann ich ein vorläufiges Zahlungsverbot an eine Bank (die Schuldner und nicht Drittschuldner ist) rausschicken?
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tweetyS
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#2

28.10.2015, 23:25

Hallihallo,

ich kenne das mit dem vorl. Zahlungsverbot auch nur so, dass der Drittschuldner nicht an den Schuldner zahlen darf.

Du kannst der Bank ja nicht verbieten, an Kunden Geld auszuzahlen. Es handelt sich schließlich um das Geld der Kunden. (Die Kunden würden sich schön bedanken.)
Maddien
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#3

29.10.2015, 07:11

Das VZV müsste an den Drittschuldner gehen - und das ist dann nicht die Bank :P

Die Auszahlung von Guthaben an die Kunden ist auch die falsche Richtung, zu pfänden wäre wenn überhaupt ein Anspruch der Bank gegen die Kunden. Dafür müsstest Du im nächsten Step überhaupt erstmal die Kunden kennen.
läuft...
:huch
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Crydea
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#4

29.10.2015, 07:20

Guten morgen,

vielen Dank für die Antworten.
Sowas in der Art hab ich mir schon gedacht, also waren meine Bedenken richtig.
Jetzt muss ich nur noch den Sachbearbeiter überzeugen, dass das was er möchte so nicht möglich ist -.-
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AliceImWunderland
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#5

29.10.2015, 08:24

Ich habe da mal einen fiesen Gedanken: sobald der vollstreckbare Titel vorliegt, Kassenpfändung bei der Bank machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#6

29.10.2015, 08:29

AliceImWunderland hat geschrieben:Ich habe da mal einen fiesen Gedanken: sobald der vollstreckbare Titel vorliegt, Kassenpfändung bei der Bank machen.
Dabei würde ich gerne mal dabei sein und das Gesicht des Bankmitarbeiters sehen :teufel

Ich wundere mich gerade, dass die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, wenn die letzte Aufforderung im September war.
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Maddien
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#7

29.10.2015, 08:45

Haben wir schon gemacht, hat bestens funktioniert.

Genauso "schön" war es, den GVZ in die Zentrale eines größeren Mobilfunkkonzerns zu schicken. Nachdem der GVZ dort vorstellig wurde, bekamen wir aus Rumänien eine E-Mail des Konzerns, wir mögen doch bitte mal die Forderung begründen (HALLO? VB LIEGT VOR?). Es war geradezu ein Genuß, darauf schlicht zu antworten: "Wenden Sie sich bitte an den zuständigen GVZ"...

Okay, ich schweife ab.
läuft...
:huch
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#8

29.10.2015, 08:48

Hallo,

ich würde zuerst eine Vollstreckungsandrohung an die Bank schicken und bei Nichtzahlung - wie bereits vorgeschlagen - einen GVZ beauftragen. ;)
Liebe Grüße

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samsara
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#9

29.10.2015, 08:52

Aufgrund von AU zur Zahlung aufgefordert. Ein ganz geringer Teilbetrag wurde gezahlt. Nochmal ein nettes Schreiben an die gegnerischen Bevollmächtigten im September, bis heute keine Reaktion und kein weiterer Zahlungseingang
Ich würde den GV in die Zentrale der Bank schicken. Außergerichtlich gemahnt wurde ja oft genug.
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#10

29.10.2015, 09:01

Sehe ich wie Samsara. Im übrigen: Wenn der Schuldner - wie hier - anwaltlich vertreten ist, müsste die Vollstreckungsandrohung sowieso an die anwaltlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten gehen. Da hier aber bereits 2 x angemahnt wurde, gleich ZV.
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