Bank als Schuldner - vorläufiges Zahlungsverbot?
Verfasst: 28.10.2015, 22:46
Hallo zusammen,
vielleicht hatte hier ja jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.
In einem Fall gegen eine Bank wegen Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr lief es so ab: Schreiben an die Bank, dieses wurde ignoriert, Mahnbescheid, Widerspruch, gerichtliches Verfahren, AU. KFB liegt noch nicht vor. Aufgrund von AU zur Zahlung aufgefordert. Ein ganz geringer Teilbetrag wurde gezahlt. Nochmal ein nettes Schreiben an die gegnerischen Bevollmächtigten im September, bis heute keine Reaktion und kein weiterer Zahlungseingang.
Jetzt habe ich die Akte auf den Tisch bekommen und soll den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicken, mit welchem der Bank untersagt werden soll an Kunden Geld auszuzahlen. So hat es der Sachbearbeiter auf der Akte verfügt.
Meine Gedanken waren, dass man zunächst mal auf den KFB warten können bevor man den Gerichtsvollzieher losschickt und bis dahin die Gegenseite mal wieder zur Zahlung auffordert... Und mein größtes Problem: ich kenne das vorläufige Zahlungsverbot nur so, dass man dieses gegenüber einem Drittschuldner ausspricht, wenn man einen PÜ hat. Davon will der Sachbearbeiter nichts wissen, ich solle verfahren wie verfügt.
Also meine Frage: kann ich ein vorläufiges Zahlungsverbot an eine Bank (die Schuldner und nicht Drittschuldner ist) rausschicken?
vielleicht hatte hier ja jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen.
In einem Fall gegen eine Bank wegen Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr lief es so ab: Schreiben an die Bank, dieses wurde ignoriert, Mahnbescheid, Widerspruch, gerichtliches Verfahren, AU. KFB liegt noch nicht vor. Aufgrund von AU zur Zahlung aufgefordert. Ein ganz geringer Teilbetrag wurde gezahlt. Nochmal ein nettes Schreiben an die gegnerischen Bevollmächtigten im September, bis heute keine Reaktion und kein weiterer Zahlungseingang.
Jetzt habe ich die Akte auf den Tisch bekommen und soll den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicken, mit welchem der Bank untersagt werden soll an Kunden Geld auszuzahlen. So hat es der Sachbearbeiter auf der Akte verfügt.
Meine Gedanken waren, dass man zunächst mal auf den KFB warten können bevor man den Gerichtsvollzieher losschickt und bis dahin die Gegenseite mal wieder zur Zahlung auffordert... Und mein größtes Problem: ich kenne das vorläufige Zahlungsverbot nur so, dass man dieses gegenüber einem Drittschuldner ausspricht, wenn man einen PÜ hat. Davon will der Sachbearbeiter nichts wissen, ich solle verfahren wie verfügt.
Also meine Frage: kann ich ein vorläufiges Zahlungsverbot an eine Bank (die Schuldner und nicht Drittschuldner ist) rausschicken?