Bank als Schuldner - vorläufiges Zahlungsverbot?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Maddien
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#11

29.10.2015, 09:11

Sonnenkind hat geschrieben:Wenn der Schuldner - wie hier - anwaltlich vertreten ist, müsste die Vollstreckungsandrohung sowieso an die anwaltlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten gehen.
Die Vollstreckungsandrohung ist als Teil der ZV eine neue Angelegenheit und nicht ohne Weiteres von der Vollmacht für das vorangegangene Verfahren umfasst. Wir machen es üblicherweise so, dass wir die Androhung - sofern der Anwalt auf der Gegenseite nicht ausdrücklich die Vertretung auch in der Zwangsvollstreckung angezeigt hat - direkt an die Parteien schicken und den bisherigen Prozessbevollmächtigten eine Kopie übersenden.
läuft...
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Crydea
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#12

29.10.2015, 09:33

Geniesserin hat geschrieben:Ich wundere mich gerade, dass die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, wenn die letzte Aufforderung im September war.
[/quote]

Das AU habe ich in vollstreckbarer Ausfertigung, nur den KFB noch nicht, da es beim KFA einen Fehler gab und wir einen neuen einreichen mussten.
samsara
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#13

29.10.2015, 09:36

Das AU habe ich in vollstreckbarer Ausfertigung
Also raus mit dem ZV-Auftrag :mrgreen:
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Geniesserin
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#14

29.10.2015, 10:37

Crydea hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben:Ich wundere mich gerade, dass die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, wenn die letzte Aufforderung im September war.
Das AU habe ich in vollstreckbarer Ausfertigung, nur den KFB noch nicht, da es beim KFA einen Fehler gab und wir einen neuen einreichen mussten.[/quote]

Dann würde ich nicht mehr warten und sofort den GVZ losschicken. Bis der KFB zugestellt wurde und die zwei Wochen abgelaufen sind, könnten selbst Banken pleite gehen ;)
Wenn sie es dann zum KFB immer noch nicht gelernt haben, auch da unmittelbar den GZV beauftragen.
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#15

29.10.2015, 14:17

Kassen Pfändung , stelle ich mir lustig vor, bricht der GVZ dann den Safe auf ? Schön mit blauer Farbe verschmierte Scheine :-)
Zuletzt geändert von joggellive am 29.10.2015, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
Maddien
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#16

29.10.2015, 14:22

Naja, in unserem Fall ist der GVZ einfach in die Filiale spaziert und hat beim Betreten laut darauf hingewiesen, dass er Gerichtsvollzieher mit Auftrag zur Kassenpfändung sei - mit wem er denn sprechen könne. Danach wurde er aber sehr schnell bestens umsorgt :)

(die Geschichte ist hier legendär und wird auch in der Berufsschule gerne zum Besten gegeben...)

Und bevor jemand fragt, woraus die Forderung resultierte - nun, die Sparkasse hat einen Prozess verloren und nahm es mit der Kostenerstattung danach nicht so wirklich genau :)
läuft...
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