Vermögensauskunft + PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
pirlanta
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#1

28.10.2015, 14:24

Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe Ihr könnt mir in der obigen Angelegenheit helfen. Meine Frage wäre das unser Mandant(Schuldner) unsere Kostenrechnung nicht bezahlt hat. Ich hatte vor einem Jahr einen Mahnbescheid bis zum Haftbefehl die Sache verfolgt. Da von seinen Konten ersichtlich war, dass er kein Einkommen hat und Vermögensaukunft beim Gerichtsvollzieher abgegeben hatte habe ich die Akte erst einmal auf WV gesetzt gehabt auf Heute. Meine Frage wäre kann ich trotz Vermögensauskunft den Pfüb beantragen und Drittschuldner die Berliner Sparkasse nehmen so wie der Gerichtsvollzieher uns die Abschrift dafür mitgeteilt hatte?

Ich hatte es bisher noch nie soweit in einer Zwangsvollstreckungssache, da viele Schuldner nach dem Mahnbescheid bezahlt hatten.. deshalb die doofe Frage und in der Ausbildungszeit hatten wir eine Lehrerin die kaum da war. Srry für meine Fragen! Ist sehr wichtig, denn ich würde jetzt einen Pfüb beantragen?

Vielen lieben Dank im Voraus :thx
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icerose
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#2

28.10.2015, 14:28

:wink1
pirlanta hat geschrieben: kann ich trotz Vermögensauskunft den Pfüb beantragen
ja klar, was sollte dich hindern? Womöglich ist das der einzige Weg, dem Schuldner "wehzutun" und ihn ggf. zur Forderungsbegleichung, evt. in Raten, zu bewegen.
LG von "nebenan". ;)
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#3

28.10.2015, 14:29

1. Ja, Du kannst trotz Vermögensauskunft einen Pfüb beantragen. Meistens ergibt sich ja erst aus der Vermögensauskunft überhaupt eine Pfändungsmöglichkeit.

2. Ich würde den Drittschuldner g++glen und dann dort anrufen und fragen, wohin ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt werden müsste.
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Morgenmuffel
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#4

28.10.2015, 14:30

Kannst Du ja, hättest du aber besser vor einem Jahr gemacht. Vielleicht existiert das Konto ja jetzt nicht mehr... Wir machen oft keinen Pfüb, wenn wir sehen, dass nichts auf dem Konto ist. Wenn wir einen machen, dann nur, wenn die Forderung nicht sooo hoch ist und wir hoffen, dass der Schuldner zahlt, wenn wir sein Konto dicht machen.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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icerose
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#5

28.10.2015, 14:33

Achso, noch was:
die meisten Sparkassen haben eine sogenannte Pfändungszentrale. Für die Berliner Sparkasse ist das:Brunnenstraße 111 in 13357 Berlin
LG
Zuletzt geändert von icerose am 28.10.2015, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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pirlanta
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#6

28.10.2015, 14:34

Ich weiss aber mein Chef meinte erst einmal abwarten und in einem Jahr den Mandanten (Schuldner) ärgern :D deshalb hatte ich vorher leider keine Pfüb gemacht. Das hört sich super an Ihr Lieben :) dann kann ich gleich mit den Pfüb anfangen
joggellive
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#7

28.10.2015, 14:55

pirlanta hat geschrieben: in einem Jahr den Mandanten (Schuldner) ärgern :D d
Ich werfe noch mal eben das wort Schadensminderungspflicht in den Raum.
Maddien
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#8

28.10.2015, 14:58

Gegenüber wem? Der Schuldner könnte jederzeit zahlen, Ende Gelände. Solange keine unnötigen und daher nicht erstattungsfähigen ZV-Kosten produziert werden, immer den Ball flachhalten :)
läuft...
:huch
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Anahid
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#9

28.10.2015, 15:04

joggellive hat geschrieben:Ich werfe noch mal eben das wort Schadensminderungspflicht in den Raum.
Wo siehst Du bei dem Sachverhalt einen Verstoß dagegen? :kopfkratz Nur weil ein Schuldner angibt, dass auf seinem Konto am Tag der Vermögensauskunft kein Guthaben ist, heißt das ja nicht, dass sich das nicht in der nächsten Woche (oder von mir aus auch in einem Monat) ändert. ;)

Ich habe hier sehr gute Erfahrungen gemacht mit dem Pfänden von angeblich leeren oder überzogenen Konten. Auf die Angaben eines Schuldner im Vermögensverzeichnis gebe ich herzlich wenig. :teufel
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pirlanta
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#10

29.10.2015, 09:19

Leute,
Auch wenn es eine doofe Frage ist. Ich habe soweit es geht den Pfüb fertig gemacht. Wer ist der Drittschuldner? (die Bank) oder? Das Problem ist ich hab zwar die Bank angegeben in Berlin und den Sitz in Alexanderplatz+Vorstand ect. Aber meine Frage dazu diesbezüglich ist, der Gerichtsvollzieher hatte mir damals ein rotten Zettel mitgeschickt Zentralen Pfändungsabteilung der Landesbank Berlin verstehe es irgendwie nicht ....
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