VZV aber Pfüb erst später beantragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#11

28.10.2015, 14:59

Ich hatte zuletzt einen ähnlichen Fall. Ich habe den Gerichtsvollzieher gebeten, mir den Titel kurz für die Beantragung des PfÜB zur Verfügung zu stellen und das war überhaupt kein Problem. Umgehende Rücksendung habe ich dem zugesagt. War alles easy und so hab ich den PfÜB bereits beantragt, obwohl die VA noch nicht abgegeben, aber Antrag schon gestellt war.
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Bibi
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#12

28.10.2015, 15:09

Der Titel ist ja gerade nicht beim GV sondern beim AG wegen dem Erlass des Haftbefehls; die GV hätten den Titel auch problemlos kurz zurückgesandt aber das Gericht würde ein entsprechendes Schreiben als Antragsrücknahme werten :-(
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#13

28.10.2015, 15:11

Ist wohl blöderweise nicht das Gericht bei Dir vor Ort, oder? Hier beim AG bekomme ich die Sachen ohne Probleme unter Hinweis, dass ja auch der PfÜB durch das Gericht erlassen werden muss; die Vollstreckungsabteilung den Titel nebst PfÜB-Antrag also am nächsten Tag wieder vorliegen hat. ;)
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#14

28.10.2015, 15:13

Bibi hat geschrieben:Der Titel ist ja gerade nicht beim GV sondern beim AG wegen dem Erlass des Haftbefehls; die GV hätten den Titel auch problemlos kurz zurückgesandt aber das Gericht würde ein entsprechendes Schreiben als Antragsrücknahme werten :-(
Wäre doch auch kein Problem, wenn der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls einstweilen zurückgenommen wird. Vielleicht hast Du mit dem Pfüb Erfolg; dann brauchst Du keinen Haftbefehl mehr. Hat der Pfüb keinen Erfolg, kannst Du den Haftbefehl immer noch beantragen.
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Bibi
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#15

28.10.2015, 15:54

@Anaid - Gericht vor Ort? Wie man es nimmt *gg. Berlin hat ja nicht nur ein Gericht - es würde also schon eine Weile dauern, bis ich den Titel zurück hätte.

@samsara - das wäre eine Überlegung wert; ich wollte aber vermeiden dass ich einen neuen HB beantragen muss, da die Bearbeitungszeiten hier immer ewig lang sind :-(
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#16

28.10.2015, 15:57

Bibi hat geschrieben:

@samsara - das wäre eine Überlegung wert; ich wollte aber vermeiden dass ich einen neuen HB beantragen muss, da die Bearbeitungszeiten hier immer ewig lang sind :-(
Irgendwo wirst Du Abstriche machen müssen. Ich würde eher den Pfüb beantragen.

Letztens hatte ich einen Pfüb nach Berlin (Neukölln) geschickt; eine Woche später war er bereits erlassen :schock
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Mami1504
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#17

29.10.2015, 16:42

ich hatte letztens einen ähnlichen fall. ich habe im pfüb antrag vermerkt, dass der titel der kammer xy beim hiesigen gericht zum erlass des haftbefehls vorliegt und dort eingesehen werden kann. es war wie gesagt das gleiche gericht, was ja meist der fall ist. das hat auch funktioniert. die pfüb kammer hat sich den titel von der haftbefehls-kammer geholt oder eingesehen.
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