Beschleunigung Erlaß Pfü vom 15.07.15

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BiancaS
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#1

28.10.2015, 13:42

Hallo,

ich habe beim Amtsgericht Stralsund einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt am 15.07.2015.

Das Amtsgericht teilte mir auf Nachfrage am 09.09.2015 mit, daß der derzeitige Bearbeitungsstand des zuständigen Rechtspflegers der 30.04.2015 ist.

Kann ich die Bearbeitung beschleunigen? Gibt es hierfür Erledigungsfristen für das Amtsgericht?

In der Zwangsvollstreckung ist bekanntermaßen Schnelligkeit gefragt und ich fürchte, daß Konto/Arbeitgeber des Schuldners sich ändert bzw. auflöst, wenn der Pfü warm und trocken beim Amtsgericht rumliegt über so lange Zeit.

Viele Grüße
Bianca
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booo
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#2

28.10.2015, 13:44

Ging auch ein vorläufiges Zahlungsverbot raus?

Wenn nein, warum nicht?
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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Pepples
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#3

28.10.2015, 13:51

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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AliceImWunderland
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#4

28.10.2015, 14:07

Das ist ja ein krasser Rückstand beim Gericht! :augenreib

Außer einer Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts fällit mir nichts ein. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BiancaS
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#5

28.10.2015, 14:07

Liebes Forenteam,

ich habe das Berufsfeld jetzt ergänzt. Danke für den Hinweis.

Ein VZV ist nicht zur Zustellung gebracht worden, da die Gerichte hier in Hamburg erfahrungsgemäß schnell genug sind mit dem Erlaß der Beschlüsse und ich mir die Kosten für die Zustellung des VZV sparen kann. In diesem Fall wäre ein etwaiges VZV bereits abgelaufen und hätte mir nicht wirklich viel genützt, oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
Bianca
Maddien
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#6

28.10.2015, 14:13

Die armen Beschäftigten der Gerichte in Meck-Pomm leiden meiner Erfahrung nach krass unter der Schließung/Zusammenlegung der Amtsgerichte. Monatelanger Rückstand ist uns da nun auch schon mehrfach begegnet, da ist dann eine einzelne Dame für _alle_ PfÜBs aus einem geschlossenen AG und dem neuen AG zuständig, das kann nicht funktionieren.
läuft...
:huch
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#7

28.10.2015, 14:15

Du kannst aber immer wieder ein VZV ausbringen. Ich hatte hier mal eine Sache, da hat das auch ewig mit einem Pfüb gedauert, da hab ich bestimmt drei VZV noch rausgehauen, bis der Pfüb erlassen wurde. Ist zwar schon ein paar Jahre her, hatte aber keine Probleme damit.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#8

28.10.2015, 14:17

Weitere VZV sind aber nicht rangwahrend, sofern Euch jemand mit einem weiteren PfÜB dazwischenfunkt. Damit hält man Beträge fest, sichert sie aber nicht...leider.
läuft...
:huch
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#9

28.10.2015, 14:19

Ich glaube, um den Rang ging es uns damals nicht, sondern nur, dass Beträge festgehalten werden. Ich kann mich auch an die Sache nicht mehr erinnern. Ist bestimmt 8 Jahre her. Hatte das auch jetzt nur noch so im Kopf :oops:
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Bibi
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#10

28.10.2015, 14:20

Ich würde jetzt auch erst einmal schleunigst ein VZV zustellen lassen und parallel an das Gericht schreiben mit dem Hinweis, dass darum gebeten wird die Bearbeitung des Pfüb-Antrages vorzuziehen, da sich das VZV in der Zustellung befindet.

Ich gebe bei jedem Pfüb an "Eilt sehr! Vorläufiges Zahlungsverbot in Zustellung" und die Gerichte beeilen sich dann mit dem Erlass des Pfüb immer.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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