Zinsen auf GVZ-Kosten wg. VB?
Verfasst: 28.10.2015, 10:39
Wieder mal eine ZV-Frage
Ich habe eine alte Akte aus 2012 auf den Tisch bekommen, wo sich der Schuldner (Mandant) überraschend gemeldet hat und seine Schulden bei uns begleichen möchte. Wir haben einen Titel (VB) vorliegen, hatten damals aber die Vollstreckung eingestellt weil wir uns mit dem Schuldner (Mandant) einigen wollten - wieso, weshalb warum die Akte dann in der Versenkung verschwunden ist kann ich nicht sagen.
Ich möchte also nochmal ein aktuelles Foderungskonto für diesen Fall anlegen. Habe die Hauptforderung + Zinsen eingegeben, ebenfalls die Kosten für den VB (in dem Antrag wurde damals beantragt, die Kosten des Verfahrens ab Erlass [...] zu verzinsen) + Zinsen. Bis hierhin eigentlich alles ganz gut glaube ich.
Nun sind aber nach dem VB noch Kosten für die Zurücknahme der Vollstreckung beim GVZ angefallen. Diese nehme ich natürlich ebenfalls in meine Forderungsaufstellung auf. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier keine Zinsen geltend machen kann, da diese Kosten ja nicht tituliert sind? Und wie gehe ich aktuell mit GVZ-Kosten um, gibt es die Möglichkeit direkt im ZV-Antrag einen Auftrag an den GVZ zu erteilen, dass er seine eigenen Kosten gleich mit eintreibt oder geschieht dies automatisch?
Danke schonmal im Voraus
Ich habe eine alte Akte aus 2012 auf den Tisch bekommen, wo sich der Schuldner (Mandant) überraschend gemeldet hat und seine Schulden bei uns begleichen möchte. Wir haben einen Titel (VB) vorliegen, hatten damals aber die Vollstreckung eingestellt weil wir uns mit dem Schuldner (Mandant) einigen wollten - wieso, weshalb warum die Akte dann in der Versenkung verschwunden ist kann ich nicht sagen.
Ich möchte also nochmal ein aktuelles Foderungskonto für diesen Fall anlegen. Habe die Hauptforderung + Zinsen eingegeben, ebenfalls die Kosten für den VB (in dem Antrag wurde damals beantragt, die Kosten des Verfahrens ab Erlass [...] zu verzinsen) + Zinsen. Bis hierhin eigentlich alles ganz gut glaube ich.
Nun sind aber nach dem VB noch Kosten für die Zurücknahme der Vollstreckung beim GVZ angefallen. Diese nehme ich natürlich ebenfalls in meine Forderungsaufstellung auf. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier keine Zinsen geltend machen kann, da diese Kosten ja nicht tituliert sind? Und wie gehe ich aktuell mit GVZ-Kosten um, gibt es die Möglichkeit direkt im ZV-Antrag einen Auftrag an den GVZ zu erteilen, dass er seine eigenen Kosten gleich mit eintreibt oder geschieht dies automatisch?
Danke schonmal im Voraus