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Gebühren erneute Zwangsgeldbeitreibung § 888

Verfasst: 27.10.2015, 12:24
von quatschbanane
Halli hallo,

meine Kollegin und ich haben folgende Frage:

Wir haben ein Urteil wonach die Beklagte verpflichtet ist Auskunft über einen Nachlass zu erteilen. Dies hat sie nicht getan. Wir haben Zwangsgeld/Zwangshaft beantragt. Wir bekamen einen Zwangsmittelbeschluss wonach die Dame 1.000,00 € zu zahlen hat. Wir haben diesen Beschluss mittels GVZ vollstrecken lassen. Die Dame hat anstandslos gezahlt, aber die Auskunft weiterhin nicht erteilt.

Nun beantragen wir zum zweiten Mal die Festsetzung eines erhöhten Zwangsgeldes. Und werden den entsprechenden Beschluss wieder durch den GVZ vollstrecken lassen.

Unsere Frage: Wie sieht es mit den Gebühren aus? Für das erste Mal haben wir eine 3309 aus dem Streitwert der Hauptsache abgerechnet. Hätten wir auch eine 3309 für die ZV aus dem Streitwert 1.000,00 € erhalten?

Bekommen wir nun für das zweite Mal wieder die 3309 aus dem Streitwert der Hauptsache? oder ist das alles eine Angelegenheit?

Vielen Dank für eure Antworten vorab

Re: Gebühren erneute Zwangsgeldbeitreibung § 888

Verfasst: 04.11.2015, 11:11
von quatschbanane
Hat echt keiner eine Idee?

Oder ist meine Anfrage komisch formuliert?

Re: Gebühren erneute Zwangsgeldbeitreibung § 888

Verfasst: 04.11.2015, 13:27
von Anahid
quatschbanane hat geschrieben:Unsere Frage: Wie sieht es mit den Gebühren aus? Für das erste Mal haben wir eine 3309 aus dem Streitwert der Hauptsache abgerechnet. Hätten wir auch eine 3309 für die ZV aus dem Streitwert 1.000,00 € erhalten?
Was heißt "abgerechnet"? Die Kosten der Zwangsgeldbeantragung sind doch im Zweifel erst einmal festzusetzen gegen die Schuldnerin. Für den Vollstreckungsauftrag zur Vollstreckung des Zwangsgeldes entsteht dann die ganz normale Vollstreckungsgebühr, richtig.
quatschbanane hat geschrieben:Bekommen wir nun für das zweite Mal wieder die 3309 aus dem Streitwert der Hauptsache? oder ist das alles eine Angelegenheit?
Die Beantragung eines weiteren Zwangsgeldes ist eine neue Angelegenheit und löst entsprechend neue Gebühren aus.