falscher Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Morgenmuffel
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#1

26.10.2015, 12:10

Hallo!

Ich habe einen Pfüb gemacht. Den Drittschuldner hab ich so angegeben, wie wir ihn erfahren haben. Also Paul & Peter GmbH, Klausstraße 12 in Berlin. Der Pfüb wurde auch erlassen und auch an diesen Drittschuldner zugestellt. Intern wurde der Pfüb wohl weitergeleitet, denn wir kriegen nun ein Schreiben der richtigen Drittschuldnerin, die mitteilt, dass der Schuldner nicht bei Fa. Paul & Peter GmbH, sondern bei Fa. Paul KG, Egonstraße in Berlin arbeitet. Also nicht nur die Bezeichnung war wohl falsch, sondern auch die Straße. Trotzdem haben sie bestätigt, dass die zahlen werden.

Meine Frage nun: Kann ich hier nur eine Berichtigung beantragen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb machen? Ich finde hier zweigeteilte Meinungen :-(
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Maddien
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#2

26.10.2015, 12:14

..solange sie tatsächlich zahlen?
läuft...
:huch
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Morgenmuffel
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#3

26.10.2015, 12:21

Ja hab ich auch überlegt. Aber heute rief die Mitarbeiterin der Drittschuldnerin an und hat gefragt, ob sie noch etwas vom Gericht bekommen. Ich hab gesagt, ich prüf das erstmal...
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AliceImWunderland
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#4

26.10.2015, 12:33

Eigentlich müsstest du einen neuen Pfüb beantragen.

Aber solange Zahlungen von der "falschen Drittschuldnerin" erfolgen, würde ich nichts unternehmen. Es sei denn, die Drittschuldnerin besteht unbedingt darauf. Aber man kann auch ein wenig gegensteuern, wenn man der Drittschuldnerin erklärt, dass mit dem neuen Pfüb auch weitere Kosten entstehen und weiterer Verwaltungsaufwand anfällt. Da ist weder der Drittschuldnerin noch dem Schuldner damit geholfen.

Allerdings...... ist eure Rangfolge jetzt bei der richtigen Drittschuldnerin nicht gesichert. Die Frage ist, ob man alleine schon aus Haftungsgründen nicht einen neuen Pfüb beantragen sollte..... Schwierig.... :kopfkratz
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Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Morgenmuffel
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#5

26.10.2015, 12:50

@AliceImWunderland: Genauso hatte ich die Drittschuldnerin verstanden, dass sie auf was neues von uns bzw. vom Gericht wartet.

Das hier ist auch noch so ne "blöde" PKH-Zwangsvollstreckungssache, da weiß ich nicht mal, ob ich erneut PKH bekomme.... Ätzend!
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AliceImWunderland
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#6

26.10.2015, 12:55

Das ist wirklich blöd! Solche Sachen braucht kein Mensch. :panik
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#7

27.10.2015, 11:02

So, ich hab jetzt mit der Mitarbeiterin des Gerichts bzw. mit der Rechtspflegerin telefoniert. Also es muss ein neuer Pfüb her. Die Justizangestellte meinte aber auch, wie AliceImWunderland schon geschrieben hat, dass ich mal bei der DS anrufen und fragen soll, ob es nötig ist, zwecks weiterer Kosten, die ja auch der Schuldner zu tragen hat. Das werde ich gleich mal machen!
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#8

27.10.2015, 11:08

ass ich mal bei der DS anrufen und fragen soll, ob es nötig ist, zwecks weiterer Kosten, die ja auch der Schuldner zu tragen hat.
Das halte ich noch für ein Gerücht. Was kann der SC dafür, wenn ihr einen falschen DS angebt?
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#9

27.10.2015, 12:46

War ja nicht unsere Schuld. Der Schuldner selbst hat ja angegeben, dass er dort arbeitet, wo wir gepfändet haben. Was kann ich dafür, wenn der so doof ist und nicht weiß, wie die Firma richtig heißt. Und wenn die das intern einfach weitergeben und auch die Pfändung sogar anerkennen, tja also dann weiß ich nicht, warum wir bzw. die Mandantin den weiteren Pfüb zahlen soll.
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#10

26.07.2016, 07:42

Hallo Zusammen,

ich brauche auch einmal euren Rat zum Thema "falscher Drittschuldner". Ich habe eine eV, in der ein privater Vermieter angegeben wurde. Allerdings stand dort nur Name und Ort. Wir haben also Dr. Google befragt und eine Adresse rausgefunden. PfÜB gemacht und kürzlich kam dann die Zustellungsurkunde samt DS-Erklärung. Mieter nicht bekannt, kein Eigentümer des Objektes. Ok, haben wir uns gedacht - Pech gehabt. Das Ding war erstmal erledigt. Nun flattert allerdings vom selben falschen Drittschuldner Post vom Anwalt "ins Haus". Wir sollen auf den Anspruch verzichten und zudem noch die Kosten für seine Inanspruchnahme zahlen. Wir sind hier im Kollegenkreis der Auffassung, dass der PfÜB ins Leere ging und wir nicht mehr verzichten müssen. Schließlich wurde ja eine entsprechende Erklärung abgegeben. Einer Einschaltung eines RA hätte es doch eigentlich gar nicht bedurft. Was meint ihr? Müssen wir ernsthaft noch verzichten und die Kosten für den RA tragen?
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