Antrag Zwangssicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vogelsang
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#1

22.10.2015, 16:18

Hallo zusammen,

wir haben einen Titel gegen Eheleute ... (im entferntesten aus Grundstückskaufvertrag). Nunmehr sollte Sicherungshypothek eingetragen werden, im Grundbuch genau dieses Grundstücks.

Jetzt teilt Grundbuchamt mit, dass seit Juli 2015 nicht mehr die Eheleute sondern die Eheleute in GbR als Eigentümer eingetragen sind.

Jemand eine Idee? Oder hab ich jetzt keine Chance mehr?

Danke schon mal.
Maddien
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#2

22.10.2015, 16:23

Hmm.. ausm Bauch heraus: Du hast einen Titel gegen alle Gesellschafter der GbR, also sollte auch in das Vermögen der GbR vollstreckt werden können.
läuft...
:huch
Zobe
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#3

22.10.2015, 16:52

so wie Maddien hätte ich das jetzt auch gedacht.
Ruf doch mal die zuständige Rechtspflegerin an ;-)
Jupp03/11

#4

22.10.2015, 16:58

Eine Sicherungshypothek scheidet aus, da kein Titel gegen die GbR vorliegt.
Vogelsang
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#5

23.10.2015, 08:33

Jupp ... das ist ja wirklich kurz und bündig :-). Ich habe es fast befürchtet. :-(
Maddien
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#6

23.10.2015, 09:05

Und woraus ergibt sich das? Ich kann dazu nur finden, dass eine GbR nicht als Gläubiger eingetragen werden kann, für eine Vollstreckung in das Vermögen der GbR muss nur ein Titel gegen alle Gesellschafter vorliegen - so wie hier.

edit: Ich empfehle dazu HansOLG 13 W 5/11,

https://openjur.de/u/593136.html
läuft...
:huch
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