Auszahlung gepfändeter Sparbücher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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littlesunshine295
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#1

16.10.2015, 19:27

Hallo allerseits :wink1

folgender Sachverhalt:

Haben beim Schuldner eine Kontopfändung bei der Sparkasse veranlasst. Die Sparkasse hat uns sodann mitgeteilt, dass sich unter den Konten auch Sparbücher befinden. Wir jedoch die Sparbücher vorlegen müssen, damit sie uns das Sparguthaben auszahlen.

Diesbezüglich habe ich zwischenzeitlich die Wegnahme der Sparbücher durch den Gerichtsvollzieher veranlasst. Diese ist auch erfolgt, sodass mir die Sparbücher nunmehr vorliegen.

Jetzt möchte ich natürlich das Guthaben von der Sparkasse ausgezahlt haben :pfeif

Reicht das, wenn ich ein Schreiben an die Sparkasse aufsetze und die Sparbücher kündige und um die Auszahlung des Guthabens bitte oder muss ich extra nochmal einen PfÜB machen?

Schonmal vielen lieben Dank für eure Antworten :thx
Maddien
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#2

16.10.2015, 19:32

Einen weiteren PfÜB brauchst Du nicht. Wie genau die Abwicklung nun erfolgt, handhabt iwie jede Bank als DS anders. Nachfragen kostet nichts.
läuft...
:huch
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